Studienplatzklage: Dr. Selbmann & Bergert
Studienplatzklage in alle NC-Studiengänge. Kostenfreie Hotline 0800/8181555
Überblick über die Studienplatzklage
Sie haben davon gehört, dass man sich einen Studienplatz einklagen kann und wollen sich zunächst einen Überblick über die Studienplatzklage verschaffen? Wenn Sie zunächst wissen wollen, wie die Studienplatzklage funktioniert, klicken Sie bitte hier: Mehr zur Studienplatzklage...
Informationsbroschüre Studienplatzklage Sommersemester 2010
Oder laden Sie sich gleich hier unsere ausführliche Informationsbroschüre zur Studienplatzklage mit Fragebogen als pdf-Datei herunter: Informationsbroschüre SoSe 2010.
Spezialisierte Anwälte
Sie sind auf der Suche nach spezialisierten Anwälten,
die sich für Sie mit ihrer ganzen Erfahrung und mit allem Nachdruck für
einen Studienplatz in Ihrem Wunschstudiengang einsetzen? Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Studienbewerber sehr erfolgreich auf dem Weg zu einem Studienplatz außerhalb der von den
Hochschulen bestimmten Kapazitäten. Entfernung spielt für uns keine
Rolle. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland und aus dem
Ausland. Wir vertreten bundesweit in Verfahren jedes NC-Studiengangs
gegen eine oder mehrere Universitäten, Hoch- oder Fachhochschulen oder
in so genannten Rundschlagverfahren, die wir für die Studiengänge
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und mit Einschränkung für den
Studiengang Psychologie empfehlen.
Wir arbeiten im Team. Alle unsere Rechtsanwälte sind mit der Studienplatzklage vertraut. Jedem unserer Anwälte sind bestimmte Studiengänge und Fachsemester zur Bearbeitung zugewiesen. Auf diese Weise gewährleisten wir einen substanziellen Sachvortrag vor den Verwaltungsgerichten, eine genaue Überprüfung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sowie eine sich gegebenenfalls anschließende Durchführung von Beschwerdeverfahren in der nächsthöheren Instanz.
Gleich ob Sie einen Studieneinstieg in ein 1. Fachsemester oder einen Quereinstieg in ein höheres Fachsemester anstreben, Ihr persönlicher Anwalt wird Ihr Anliegen betreuen.
Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage interessieren, rufen Sie uns unverbindlich auf unserer kostenfreien Hotline 0800/8181555 an. Wir beantworten gern Ihre Fragen. Selbstverständlich können Sie mit uns aber auch per E-Mail bzw. über unser Webformular Kontakt aufnehmen.
ZVS-Bewerbungsberatung
Wir beraten Sie gern bei der Auswahl der bei der herkömmlichen ZVS-Bewerbung anzugebenden Hochschulen unter Berücksichtigung Ihrer Vorleistungen und der Auswahlkriterien der Hochschulen. Leistungsstärkere Bewerber, die voraussichtlich an den ZVS-Grenzwerten scheitern werden, können die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage durch eine taktische ZVS-Bewerbung verbessern. Eine optimale ZVS-Bewerbung berücksichtigt die für immer mehr Hochschulstandorte geltenden besonderen Kriterien bei der Vergabe zusätzlicher Studienplätze.
Prüfungsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht im Prüfungsrecht. Wir beraten und vertreten deutschlandweit zu allen Fragen einer Prüfungsanfechtung.
