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Studienplatzklage mit Dr. Selbmann & Bergert

Studienplatzklage in jeden NC-Studiengang. Tel.: 0800/8181555 (kostenfrei im Festnetz).


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Überblick über die Studienplatzklage

Sie haben davon gehört, dass man sich einen Studienplatz einklagen kann und wollen sich zunächst einen Überblick über die Studienplatzklage verschaffen? Wenn Sie zunächst wissen wollen, wie die Studienplatzklage funktioniert, klicken Sie bitte hier: Mehr zur Studienplatzklage...

 

Informationsbroschüre Studienplatzklage Wintersemester 2010/11

Oder laden Sie sich gleich hier unsere ausführliche Informationsbroschüre zur Studienplatzklage mit Mandantenfragebogen als pdf-Datei herunter: Informationsbroschüre WS 2010/11

 

Unser Ziel: Ihr Wunschstudienplatz

Sie sind auf der Suche nach versierten Anwälten, die sich mit ihrer ganzen Erfahrung und mit allem Nachdruck für einen Studienplatz in Ihrem Wunschstudiengang einsetzen?

Wir 4 Anwälte der Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert befassen uns nahezu ausnahmslos mit dem Hochschulzulassungsrecht. Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Studienbewerber sehr erfolgreich auf dem Weg zu einem Studienplatz außerhalb der von den Hochschulen bestimmten Kapazitäten. Entfernung spielt für uns keine Rolle. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland und aus dem Ausland. Wir vertreten bundesweit in Verfahren jedes NC-Studiengangs gegen eine oder mehrere Universitäten, Hoch- oder Fachhochschulen oder in so genannten Rundschlagverfahren, die wir für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und mit Einschränkung für den Studiengang Psychologie empfehlen.

Wir arbeiten im Team. Alle unsere Rechtsanwälte sind mit der Studienplatzklage vertraut. Jedem unserer Anwälte sind bestimmte Studiengänge und Fachsemester zur Bearbeitung zugewiesen. Auf diese Weise gewährleisten wir einen substanziellen Sachvortrag vor den Verwaltungsgerichten, eine genaue Überprüfung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sowie eine sich gegebenenfalls anschließende Durchführung von Beschwerdeverfahren in der nächsthöheren Instanz. Gleich ob Sie einen Studieneinstieg in ein 1. Fachsemester oder einen Quereinstieg in ein höheres Fachsemester anstreben, Ihr persönlicher Anwalt wird Ihr Anliegen betreuen.

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage interessieren, rufen Sie uns unverbindlich auf unserer kostenfreien Hotline 0800/8181555 an. Wir beantworten gern Ihre Fragen. Selbstverständlich können Sie mit uns aber auch per E-Mail bzw. über unser Webformular Kontakt aufnehmen. Oder Sie senden uns gleich einen ausgefüllten Mandantenfragebogen zu.

 

Wir bieten Ihnen:

- 4 kompetente Anwälte für Hochschulzulassungsrecht

- Form- und fristgerechte Hochschulbewerbungen auf Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazitäten

- Hochschulrankings zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage

- Individuelle Klagestrategien unter Vermeidung unnötiger Kosten

- Studienplatzklageverfahren mit substanziellem Sachvortrag vor den Verwaltungsgerichten

- Login zum reservierten Mandantenbereich mit aktuellen Informationen zur Studienplatzklage

 

ZVS- (Hochschulstart-) Bewerbungsberatung

Ihr Ziel ist ein Studienplatz über die ZVS? Wir beraten Sie gern bei der Auswahl der in den Studiengängen Humenmedizin und Zahnmedizin in der ZVS-Quote zum Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) anzugebenden 6 Universitäten unter Berücksichtigung Ihrer Vorleistungen und der Auswahlkriterien der Hochschulen. Mehr zur ZVS- (Hochschulstart-) Bewerbungsberatung...

 

Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht rundet unser Tätigkeitsprofil im Hochschulrecht ab. Wir beraten und vertreten deutschlandweit zu allen Fragen einer Prüfungsanfechtung.

 

NEU: Medizinrecht

Wir haben auf entsprechende Nachfrage reagiert und freuen uns Frau Rechtsanwältin Karina Woinikow für unsere Kanzlei als freie Mitarbeiterin gewonnen zu haben. Ab sofort berät und vertritt Rechtsanwältin Woinikow medizinische Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe) bei allen Fragen des Medizinrechts. Auch angehende Mediziner können sich selbstverständlich mit allen Fragen rund um den Berufseinstieg (Approbation, Praxisgründung etc.) an Rechtsanwältin Woinikow wenden.

Nähere Informationen finden Sie unter www.medrecht-kanzlei.de.

 

 
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