
ist seit 2003 Rechtsanwältin und wechselte im März 2011 aus einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Leipziger Kanzlei zu Dr. Selbmann & Bergert. Während ihrer bisherigen anwaltlichen Tätigkeit bearbeitete Rechtsanwältin Frankenstein unter anderem Mandate aus dem Schul- und Hochschulzulassungsrecht und entdeckte dabei ihr großes Interesse für Bildungsrecht.
Frau Rechtsanwältin Frankenstein unterstützt Dr. Selbmann & Bergert in allen bildungsrechtlichen Belangen. Innerhalb des Studienplatzklage-Teams betreut sie Kapazitätsverfahren in nichtmedizinische Studiengänge. Zudem widmet sie sich der Hochschulstart-Bewerbungsberatung und berät zum Zweitstudium, zum Härtefallantrag, zum Ortsantrag und zum Antrag auf Nachteilsausgleich.