Rechtsanwalt
Dr. Frank Selbmann

wurde 2002 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist Partner der Kanzlei Dr. Selbmann Bergert & Hägele und seit 2011 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt Dr. Selbmann ist auf Hochschulzulassungs- und Prüfungsrecht spezialisiert. Er konzentriert sich auf die Vertretung in bundesweiten Studienplatzklageverfahren im Studiengang  Medizin (erstes und höhere Fachsemester), Zahnmedizin sowie in Bachelor- und Masterstudiengängen.

Rechtsanwalt Dr. Selbmann ist Mitglied der American Society of International Law, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Arbeitskreises Rechtsanwälte gegen Numerus clausus.

Zudem unterstützt Rechtsanwalt Dr. Selbmann den Verein Zukunft für Kinder Leipzig e.V..