
ist Partner der 2002 gegründeten Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert und Fachanwalt für Verwaltunsrecht. Er ist auf Hochschulzulassungs- und Prüfungsrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Selbmann konzentriert sich auf Studienplatzklageverfahren in die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin (höhere Fachsemester), Tiermedizin und sonstige Bachelorstudiengänge. Zudem betreut er Mandate, die den Übergang vom Bachelor zum Masterstudium betreffen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Prüfungsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Selbmann ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Arbeitskreises Rechtsanwälte gegen Numerus clausus.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit engagiert sich Rechtsanwalt Dr. Selbmann für Amnesty International Deutschland und den Verein Zukunft für Kinder e.V..