Rechtsanwalt
Ralf Bergert

ist Partner der Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert. Rechtsanwalt Bergert wurde 2000 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist mittlerweile ausschließlich im Hochschulzulassungsrecht tätig. Er konzentriert sich auf Studienplatzklageverfahren der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin (jeweils 1. Fachsemester) sowie Psychologie.

Rechtsanwalt Bergert ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Arbeitskreises Rechtsanwälte gegen Numerus clausus.

Neben seiner beruflichen Tätigkeit engagiert sich Rechtsanwalt Bergert für den Verein Zukunft für Kinder e.V..