Studienplatz Medizin einklagen / Wie kann man ein Medizinstudium einklagen?

Studienplatz Medizin 1. Fachsemester einklagen

Sie rechnen nicht mit einem Medizinstudienplatz im Hochschulstart-Vergabeverfahren und wollen stattdessen Ihren Studienplatz im 1. Fachsemester der Medizin einklagen? Hier erhalten Sie wichtige Tipps und Hinweise zur Studienplatzklage im Studiengang Medizin. Klicken Sie für ausführliche Informationen zum Thema Medizinstudium einklagen hier.

Quereinstieg Medizin-Vorklinik (2.-4. Fachsemester)

Sie verfügen über anrechenbare Studienleistungen aus einem medizinnahen Studiengang und streben einen Quereinstieg in die Medizin-Vorklinik an? Hier erfahren Sie, wie Sie sich Ihre auf den Studiengang Medizin anrechenbaren Studienleistungen bescheinigen lassen und erhalten ausführliche Tipps und Hinweise zum Thema Quereinstieg Medizin einklagen. Klicken Sie bitte hier.

Medizinstudium 5. Fachsemester einklagen

Sie studieren Medizin im Ausland und möchten nach dem Physikum auf einen klinischen Studienplatz in Deutschland wechseln? Oder Sie studieren auf einem inländischen Teilstudienplatz Medizin und möchten nach dem Physikum auf einen Vollstudienplatz wechseln? Klicken Sie für ausführliche Informationen, Tipps und Hinweise zum Thema Studienplatz Medizin-Klinik einklagen bitte hier.

Kontakt

Wenn Sie Ihren Studienplatz im Studiengang Medizin einklagen möchten, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Medizinstudium einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: