Studienplatzklage Lehramt

 

An über 70 Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in Deutschland werden Lehramtsstudiengänge angeboten. Die Auswahlmöglichkeiten sind aber je nach Schulart und je nach Fächerwunsch eingeschränkt. Wer beispielsweise Sonderpädagogik / Lehramt an Förderschulen studieren möchte, hat nur rund 20 Hochschulen zur Auswahl.

So unterschiedlich die Schulsysteme und Lehrpläne in den Bundesländern sind, so unterschiedlich gestaltet sich auch die Lehrerausbildung. Während an einigen Hochschulen das Grundstudium in den Unterrichtsfächern und eine Spezialisierung auf die Schulform oder Schulstufe erst im Masterstudium erfolgt, ist das Studium an anderen Hochschulen von Anfang an auf das konkrete Berufsziel ausgerichtet. Auch die Studiengangsbezeichnungen und Abschlüsse sind verschieden. Ob Bachelor of Education, lehramtsbezogener Bachelor, Zwei-Fach-Bachelor mit Lehramtsoption oder Staatsexamen — am Ende der Ausbildung starten Absolventen mit dem Abschluss Master of Education oder dem Staatsexamen gleichermaßen in den Vorbereitungsdienst. Die Abschlüsse werden grundsätzlich in anderen Bundesländern anerkannt. Gleichwohl sollten sich Bewerber im Vorfeld gut informieren, ob die im Studium gewählten Fächer zum Berufsziel im jeweiligen Bundesland passen.

Die Bewerberzahlen insbesondere im Grundschullehramt und in bestimmten Lehramtsfächern sind gleichbleibend hoch. Viele Bewerber gehen daher leer aus. Für sie bietet die Studienplatzklage eine gute Möglichkeit, das Wunschstudium dennoch aufnehmen zu können.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage im Fach Lehramt für diejenigen, die nicht ortsgebunden sind und unseren Klageempfehlungen folgen, sehr gut sind. Anders als in medizinischen Studiengängen treffen in den gerichtlichen Verfahren um einen außerkapazitären Studienplatz im Studiengang Lehramt deutlich weniger Antragsteller aufeinander.

Bislang konnte sich die überwiegende Mehrheit unserer Mandanten über einen Studienplatz in ihrem gewünschten Lehramtsstudiengang freuen. Gleichwohl empfehlen wir, sich nicht nur auf eine Hochschule zu konzentrieren. Nach unserer Einschätzung ist es ratsam, Studienplatzklagen gegen 2-3 Hochschulen durchzuführen.

Voraussetzung für die Studienplatzklage ist ein Antrag an die Hochschule auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. Dieser außerkapazitäre Hochschulantrag ist an bestimmte Fristen gebunden, die in einigen Bundesländern bereits am 15. Januar und 1. März für ein Sommersemester bzw. am 15. Juli und 1. September für ein Wintersemester ablaufen. Kontaktieren Sie uns daher bitte rechtzeitig und warten nicht erst Ihre Ablehnungsbescheide im regulären Bewerbungsverfahren ab, denn dann ist in einigen Bundesländern die Frist für die außerkapazitären Anträge bereits verstrichen und eine Studienplatzklage nicht mehr möglich.

 

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage

  • Bewerbung: Interessenten einer Studienplatzklage in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und teilweise in Niedersachsen bewerben sich bitte unbedingt eigenständig im regulären Vergabeverfahren auf einen Studienplatz an diesen Hochschulen.
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an Hochschulen mit frühen Fristen. Wichtig sind der 15. Juli und der 1. September für das Wintersemester und der 15. Januar und der 1. März für das Sommersemester. Wer nichts unternimmt, weil er erst das Ergebnis im regulären Vergabeverfahren abwarten will, kann in diesen Bundesländern keine Studienplatzklage betreiben! Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen möchten.
  • Auswahl: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an unseren Empfehlungen. Beschränken Sie sich möglichst nicht nur auf eine Hochschule und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Lehramtsstudium einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: