Studienplatzklage Tiermedizin (1. und höhere Fachsemester)

Das Studium der Tiermedizin ist in Deutschland an 5 Hochschulen möglich: der Freien Universität Berlin, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Universität Leipzig und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Alle Hochschulen nehmen Studierende im Jahresbetrieb auf. Studienplatzklagen in das 1., 3. und 5. Fachsemester sind deshalb nur zu einem Wintersemester, Studienplatzklagen in das 2. und 4. Fachsemester nur zu einem Sommersemester möglich.

Eine Voraussetzung für die Durchführung einer Studienplatzklage im Studiengang Tiermedizin ist die Versendung jeweiliger Hochschuldirektbewerbungen auf Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Wir übernehmen die formgerechte Antragstellung für unsere Mandanten. Zwar gibt es derzeit keine Fristen für diese Sonderbewerbungen. Die Rechtslage kann sich jedoch jederzeit ändern. Deshalb sollte, wer sich seinen Tiermedizin-Studienplatz einklagen möchte, vorsorglich vor dem 15. Januar 2012 für das Sommersemester 2012 bzw. vor dem 15. Juli 2012 für das Wintersemester 2012/13 mit uns Kontakt aufnehmen.

Hinweis für Interessenten einer Studienplatzklage Tiermedizin, 1. Fachsemester:

In allen Studienplatzklageverfahren im Studiengang Tiermedizin werden etwaige freie Studienplätze im Losverfahren unter den gerichtlichen Antragstellern vergeben. Leistungskriterien finden keine Berücksichtigung. Eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) ist bislang keine Voraussetzung für die Studienplatzklage. Da eine Änderung der Rechtsprechung jedoch jederzeit möglich ist, empfehlen wir vorsorglich eine Bewerbung bei Hochschulstart in allen 3 Quoten. Als Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2012/13 gilt der 31. Mai 2012 für Altabiturienten und der 15. Juli 2012 für Neuabiturienten.

Unsere Tipps für Quereinsteiger in höhere Fachsemester der Tiermedizin:

Bezüglich des Wechsels von einer ausländischen Hochschule (z.B. der Szent-István-Universität Budapest) oder aus einem verwandten Studiengang in der Bundesrepublik Deutschland an eine der 5 tiermedizinischen Fakultäten sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Anrechnungsbescheid als Immatrikulationsvoraussetzung

Voraussetzung für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule im höheren Fachsemester ist ein Anrechnungsbescheid. Die Anrechnung von Studienleistungen muss vom Studienbewerber selbst beantragt werden. Für die Ausstellung von Anrechnungsbescheiden ist die jeweilige tiermedizinische Fakultät zuständig.

Informationen zur Anrechnung von Studienleistungen im Studiengang Tiermedizin erhalten Sie hier:

Die Anrechnungspraxis ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Die FU Berlin nimmt derzeit eine Anrechnung erst nach Zuweisung eines Tiermedizin-Studienplatzes vor. Besonderheiten gab es bislang auch in Leipzig. Da die Kurse der Biochemie in Budapest und in Leipzig zeitversetzt angeboten werden, erfolgte keine Ausstellung von Anrechnungsbescheiden für das 3. und 4. Fachsemester. Das Verwaltungsgericht Leipzig und das Oberverwaltungsgericht Sachsen haben in von uns erstrittenen Entscheidungen festgestellt, dass diese Praxis der Hochschule rechtswidrig ist. Für die Frage der Anrechnung komme es auf die Approbationsordnung und nicht auf die Studienordnung an. Der Studienablauf an der jeweiligen Universität sei für die Gleichwertigkeitsprüfung unbeachtlich. Wir gehen nunmehr davon aus, dass die Universität Leipzig künftig problemlos Anrechnungsbescheide ausstellen wird.

Soweit der Anrechnungsebscheid nicht antragsgemäß erlassen wird, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf, damit wir fristgerecht Rechtsmittel einlegen können.

Reguläres Bewerbungsverfahren

Bewerben Sie sich auch im regulären Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz für das höhere Fachsemester. Beachten Sie bitte, dass Bewerbung und Beantragung eines Anrechnungsbescheids i.d.R. gesondert erfolgen muss. Informieren Sie sich rechtzeitig über Bewerbungsfristen. Diese laufen in der Regel zum 15. Januar für ein Sommersemester und zum 15. Juli für ein Wintersemester ab (in Leipzig bereits am 31. Mai). Bewerben Sie sich zum Wintersemester auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) um einen Studienplatz im 1. Fachsemester.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage Tiermedizin interessieren, rufen Sie uns unverbindlich auf unserer Infoline 0800/8181555 (kostenfrei im Festnetz) an. Sie können uns zum Thema Studienplatz Tiermedizin einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus. Unser Formular steht Ihnen wahlweise als Online-Formular oder als pdf-Formular zur Verfügung: