Uni-Studium einklagen / Lehramt / Soziale Arbeit / BWL etc.

Eine Studienplatzklage kann in jeden durch Numerus Clauses (NC) zulassungsbeschränkten Studiengängen an Universitäten und (Fach-)Hochschulen durchgeführt werden. Dass man auch hier das gewünschte Uni-Studium einklagen kann, ist indes weitgehend unbekannt. Daher gibt es in den gerichtlichen Verfahren vielerorts nur wenige Antragsteller. Die Erfolgsaussichten sind hier außerordentlich gut. Oft bieten die Hochschulen eine Zulassung durch Vergleich an. Die Hochschulen sind in Bachelorstudiengängen bis auf wenige Ausnahmen nicht anwaltlich vertreten, so dass die Kosten deutlich geringer sind als in medizinischen Studiengängen. Zur Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten fragen Sie bitte bei uns nach.

Wir haben in den vergangenen Jahren viele Mandanten, die einen naturwissenschaftlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, technischen, sozial- oder sprachwissenschaftlichen Studiengang gewählt haben, mit einem Studienplatz in ihrem Wunschstudium versorgen können. Meist konnte auch der Ortswunsch erfüllt werden.

Voraussetzung für die Durchführung einer Studienplatzklage ist eine Bewerbung "außerhalb der festgesetzten Kapazität", die wir für unsere Mandanten bei der jeweiligen Hochschule stellen. Beachten Sie bitte die frühen Fristen, die in einigen Bundesländern bereits zum 15. Januar 2012 (für das Sommersemester 2012) bzw. zum 15. Juli 2012 (für das Wintersemester 2012/13) ablaufen. Für Fachhochschulstudiengänge gelten in einigen Bundesländern besondere Fristen.

Weitere Besonderheiten bestehen an einigen Hochschulen, die außerkapazitäre Bewerbung den Studienbewerbern im regulären Bewerbungsverfahren "unterschieben". Dort muss in der Regel gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule Widerspruch oder Klage erhoben werden. Wegen dieser Besonderheiten empfehlen wir Ihnen, mit uns bereits zum Zeitpunkt der regulären Bewerbung Kontakt aufzunehmen.

Kontakt

Wenn Sie Ihr Uni-Studium einklagen möchten, rufen Sie uns unverbindlich auf unserer Infoline 0800/8181555 an. Sie können uns zum Thema Uni-Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus. Unser Formular steht Ihnen wahlweise als Online-Formular oder als pdf-Formular zur Verfügung:

  • Biochemie
  • Betriebswirtschaftslehre (BWL)
  • Erziehungswissenschaften
  • Gesundheitswissenschaften
  • Kommunikations- und Medienwissenschaften (KMW)
  • Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Mittelschulen und Realschulen
  • Lehramt an Gymnasien
  • Medientechnik
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  • Pharmazie
  • Politikwissenschaften
  • Polyvalenter Bachelor mit dem berufsfeldspezifischen Profil für das Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie das Höhere Lehramt an Gymnasien
  • Rechtswissenschaften / Jura
  • Rehabilitationspädagogik, Förderpädagogik und Sonderpädagogik
  • sprachwissenschaftliche Studiengänge
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  • Sozialwissenschaften
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