Frist 31. Mai für Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität in Sachsen-Anhalt unwirksam
Mit Beschluss vom 9.12.2009 hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg auf unsere Beschwerde hin entschieden, dass die für die Stellung der Hochschulanträge auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität in Sachsen-Anhalt für Altabiturienten eingeführte Antragsfrist 31. Mai rechtswidrig und damit unwirksam ist. Weitere Details der Entscheidung erfahren unsere Mandanten im passwortgeschützen Mandantenbereich.
