Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Prüfungsrecht

Prüfungsrecht

 

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Mandanten im Prüfungsrecht. Auch hier sind wir bundesweit tätig. Einen Tätigkeitsschwerpunkt bilden dabei Hochschul- und Fachhochschulprüfungen (wie Zwischenprüfungen, Bachelorprüfungen, Diplomprüfungen und Magisterprüfungen). Wir beraten und vertreten jedoch auch in Verfahren bezüglich aller berufseröffnenden Prüfungen außerhalb des Universitätsbereiches (so z.B. bei Laufbahnprüfungen oder sonstigen Prüfungen im Gesundheitswesen). Wir prüfen für unsere Mandanten zunächst die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung.

Hinweis:

PrüfungIm Prüfungsrecht empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Viele formale Fehler im Prüfungsverfahren können nicht mehr erfolgreich gerügt werden, nachdem das Prüfungsergebnis bereits bekannt gegeben wurde. Die Rechtsprechung sieht im Abwarten einen Verstoß gegen das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit. Dies betrifft beispielsweise die Möglichkeit eines Rücktritts im Falle einer Erkrankung, die Befangenheit eines Prüfers oder die Prüfungsbedingungen.

Informieren Sie sich daher bereits vor der Prüfung über den Inhalt Ihrer Prüfungsordnung. Die Rechtsprechung verlangt von einem Prüfling, dass er die Prüfungsordnung in seinem Prüfungsfach kennt. In der Prüfungsordnung finden sich Hinweise, unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt von der Prüfung möglich ist und in welcher Form eine Prüfungsunfähigkeit nachgewiesen werden muss.

Soweit sich ein Prüfling vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses falsch verhält, kann dies später oft nicht mehr korrigiert werden.

Wir werden für unsere Mandanten im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in allen Instanzen tätig. Soweit erforderlich, führen wir nicht nur Klageverfahren durch, sondern auch einstweilige Anordnungsverfahren.

Ihr Berater im Prüfungsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Frank Selbmann.

Nehmen Sie mit uns auf unserer kostenfreien Hotline 0800/8181555  oder über unser Webformular Kontakt auf.

 
© studienplatz-klage.de 2010