Studienplatzklage Medizin / Zahnmedizin / Tiermedizin (jeweils 1. Fachsemester)
Wer einen Studienplatz der Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin über die ZVS ergattern konnte, kann sich glücklich schätzen. Schließlich übersteigt die Bewerberzahl die Zahl der in den medizinischen Studiengängen zu vergebenden Studienplätze um ein Vielfaches. Kein Wunder, ist ein medizinischer Abschluss doch weiterhin gleichzusetzen mit der Aussicht auf einen verantwortungsvollen Beruf mit hohem gesellschaftlichen Ansehen. Denjenigen, denen von der ZVS kein Studienplatz zugeteilt wurde, bleibt nur der vom Bundesverfassungsgericht legitimierte Weg über die Studienplatzklage, wenn sie nicht jahrelange Wartezeiten in Kauf nehmen wollen. Jahr für Jahr werden in den Kapazitätsverfahren vor den Verwaltungsgerichten freie - bewusst oder unbewusst verschwiegene - Studienplatzkapazitäten aufgedeckt und unter den Antragstellern verteilt.
Wir stellen uns der Herausforderung, unseren Mandanten diejenigen Hochschulen für eine Studienplatzklage zu empfehlen, die hierfür aussichtsreich erscheinen. Unsere Mandanten erhalten von uns ein akribisch erstelltes Ranking zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage an den jeweiligen Hochschulen. In dieses Ranking fließen unsere gesammelten statistischen Erhebungen, Analysen der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und etwaige Veränderungen der Zulassungszahlen, unsere jahrelange Erfahrung über die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte und nicht zuletzt ein Schuss Intuition ein.
Unser Rat: Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage
Erstens: Leistungsstarke
Bewerber bzw. solche mit langer ZVS-Wartezeit können die Erfolgsaussichten
einer Studienplatzklage verbessern, wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf der
für Sie geltenden ZVS-Bewerbungsfrist (für Altabiturienten gilt der 31. Mai 2010)
eine vollständige ZVS-Bewerbung abgeben.
Zweitens: Erteilen Sie uns möglichst früh einen Auftrag zur Platzierung der so genannten Hochschuldirektbewerbungen außerhalb der festgesetzten Kapazität an den Hochschulen, an denen frühe Fristen gelten (wichtig ist der 15. Juli 2010). Für leistungsstarke Bewerber ist bereits Ende Mai/Anfang Juni 2010 eine gesonderte Hochschuldirektbewerbung an der Universität Mainz zu platzieren!
Drittens: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an unserem Hochschulranking zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage zum WS 2010/11. Dieses Ranking lassen wir Ihnen Ende August/Anfang September 2010 zukommen. Mandanten, die sich bei der Auswahl der Hochschulen an unserem Hochschulranking orientieren, sparen bares Geld! Unser Ziel ist eine optimale Klagestrategie unter Vermeidung unnötiger Kosten. Bei der Prognose hinsichtlich der Erfolg versprechenden Hochschulen waren wir bislang außerordentlich erfolgreich.
Viertens: Beschränken Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen möglichst nicht auf nur eine Hochschule. Andererseits sind in den jeweiligen medizinischen Studiengängen Verfahren gegen mehr als 20 Hochschulen nicht sinnvoll. Es werden dann zwangsläufig Hochschulen verklagt, an denen keine Erfolgsaussichten gegeben sind.
Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage interessieren und wenn Sie wissen wollen, was eine Studienplatzklage kostet, können Sie hier unsere ausführliche Informationsbroschüre herunterladen: Informationsbroschüre WS 2010/11
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns unverbindlich auf unserer kostenfreien Hotline 0800/8181555 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir arbeiten im Team. Alle Anwälte von Dr. Selbmann & Bergert sind seit Jahren mit der Studienplatzklage vertraut. Jedem Anwalt sind bestimmte Studiengänge und Fachsemester zur Bearbeitung zugewiesen. Ihre Berater für die Studienplatzklage in Medizin und Zahnmedizin sind Rechtsanwältin Dr. Katja Kiebs und Rechtsanwalt Ralf Bergert. Ihr Berater für die Studienplatzklage in Tiermedizin ist Rechtsanwalt Dr. Frank Selbmann.
