Unsere Maximen
1. Studienplatzklagen mit System
Eine fundierte Erfolgsprognose für die Studienplatzklageverfahren an den jeweiligen Hochschulen zum Wintersemester ist grundsätzlich erst ab Mitte August möglich. Erst zu diesem Zeitpunkt liegen alle Zulassungszahlenverordnungen und -satzungen der Bundesländer und Hochschulen vor. Die Zahlen geben Hinweise darauf, ob sich die Hochschulen bei ihren Kapazitätsberechnungen an die Vorgaben der Verwaltungsgerichte gehalten haben oder nicht. Nur aus der Analyse dieser Zahlen und den vorherigen gerichtlichen Entscheidungen lassen sich Erfolgswahrscheinlichkeiten ableiten.
Von uns erhalten Sie gegen Ende August / Anfang September ein akribisch erstelltes Hochulranking zu den Erfolgsaussichten von Studienplatzklageverfahren in den medizinischen Studiengängen. Unsere Trefferquote bei der Auswahl der Hochschulen ist außerordentlich hoch. Indem Sie sich an unseren Rankings orientieren, sparen Sie bares Geld!
Immer wieder wundern wir uns, wie viele von vornherein aussichtlose Studienplatzklageverfahren von anderen Anwälten durchgeführt werden. Wir erkennen dies, wenn wir von Verwaltungsgerichten Entscheidungen anfordern, an denen wir wegen Sinnlosigkeit keine Verfahren durchgeführt haben.
Wenn Sie zu einem frühen Zeitpunkt von anderen Anwälten fertige Klagelisten vorgelegt bekommen, fragen Sie nach! Warum gerade diese Hochschule? Gab es im Vorjahr freie Studienplätze? Wenn nicht, warum will der Anwalt trotzdem dort klagen?
2. Wir leisten Sachvortrag vor den Verwaltungsgerichten
Eigentlich sollte es für Anwälte schon aus berufsethischen Gründen selbstverständlich sein, für ihre Mandaten vor Gericht Sachvortrag zu leisten. Die Realität sieht leider anders aus. Viele Anwälte tragen nichts oder wenig dazu bei, dass freie Studienplätze aufgedeckt werden. Es gibt Anwälte, die dutzende Antragsteller vertreten, aber zumeist keinen oder nur vereinzelten Sachvortrag geleistet haben. Sie fragen sich, warum das so ist? Die Frage ist schnell beantwortet:
Die einzelnen Studienplatzklageverfahren werden von den Verwaltungsgerichten erster Instanz zusammengefasst und grundsätzlich einheitlich entschieden. Anwälte, die lediglich den gerichtlichen Antrag stellen und sonst nichts oder nur vereinzelt vortragen, können so von den versierten Anwälten auf dem Gebiet des Hochschulzulassungsrechts profitieren, die um jeden freien Studienplatz wahrhaftig kämpfen.
Vielen Anwälten fehlt zudem die Fachkenntnis und die Erfahrung auf diesem Spezialgebiet. Das Hochschulzulassungsrecht ist nicht Gegenstand der juristischen Ausbildung. Es bedarf erheblicher Einarbeitungszeit in dieses Spezialgebiet. Die Auseinandersetzung mit den teilweise sehr umfangreichen und mit mathematischen Formeln durchsetzten Kapazitätsberechnungsunterlagen ist zeitraubend und mühsam. Zudem muss die Befassung mit vielen dieser Kapazitätsberechnungsunterlagen bei der Durchführung paralleler Studienplatzklageverfahren an mehreren Hochschulen in einem relativ kurzen Zeitraum erfolgen. Insbesondere Anwälte, die sich nicht auf Hochschulzulassungsrecht verlegt haben, sind hierzu bereits aus organisatorischen Gründen kaum in der Lage.
Leider erst in der zweiten Instanz, in den Beschwerdeverfahren, trennt sich die Spreu vom Weizen. In den Beschwerdeverfahren gilt der Grundsatz der ersten Instanz nicht mehr, wonach der Sachvortrag eines Anwaltes allen anderen zugerechnet wird. In den Beschwerdeverfahren sind die versierten und erfahrenen Anwälte mit ihren Mandanten unter sich.
Wir arbeiten im Team. In uns finden Sie 4 Anwälte, die sich nahezu ausnahmslos mit Hochschulzulassungsrecht befassen. Durch interne Aufteilung der gefragten Studiengänge auf die Anwälte haben wir Vorkehrungen getroffen, um substantiierten Sachvortrag vor den Verwaltungsgerichten erster und zweiter Instanz leisten zu können. Selbstverständlich analysieren wir sämtliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und erheben Beschwerde, wenn wir dies für sinnvoll erachten.
3. Wir sind persönlich für Sie da
Zu unseren Bürozeiten können Sie uns grundsätzlich persönlich erreichen. Einer unserer Anwälte wird immer ein offenes Ohr für Sie haben. Zudem informieren wir Sie im exklusiven Mandantenbereich unseres Internetauftritts über die laufenden Studienplatzklageverfahren.
