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Der Test für medizinische Studiengänge (TMS)

Überdurchschnittliche Leistungen im TMS können Ihre Auswahlchancen an einigen Hochschulen verbessern.

Wichtiger Hinweis: Die Teilnahme am Test für medizinische Studiengänge ist keine Voraussetzung für eine Studienplatzklage!

Bei der Bewerbung für medizinische Studiengänge wird von folgenden Hochschulen das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH) berücksichtigt (Stand: 07.04.2010):

Baden-Württemberg:

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Universität Mannheim

Eberhard Karls Universität Tübingen

Universität Ulm

Schleswig Holstein:

Universität zu Lübeck

Nordrhein-Westfalen:

Ruhr-Universität Bochum

Rheinland-Pfalz:

Johannes Gutenberg- Universität Mainz (neu ab Wintersemester 2010/11)

Sachsen:

Universität Leipzig (neu ab Wintersemester 2010/11)

Die Teilnahme am TMS ist bislang keine zwingend zu erfüllende Voraussetzung für eine Zulassung. Das Testergebnis kann jedoch die Platzierung in den hochschuleigenen Ranglisten verbessern. Eine Verschlechterung ist dagegen nicht möglich. Das Ergebnis wird also nur berücksichtigt, sofern es zu einer Verbesserung führt. Der Test prüft die Fähigkeiten, die für den Studienerfolg in medizinischen Fächern erforderlich sind. Der Test setzt kein medizinisches Vorwissen voraus. Alle zur Lösung der Aufgaben notwendigen Informationen sind in den Aufgabenstellungen enthalten. Auch werden nicht solche Eignungsaspekte abgeprüft, die bereits in den Schulnoten zum Ausdruck kommen. Im Einzelnen handelt es sich um Aspekte wie Merkfähigkeit, das räumliche Vorstellungsvermögen, Konzentrationsfähigkeit, visuelle Wahrnehmungsfähigkeit, mathematisches und naturwissenschaftliches Verständnis. Es empfiehlt sich eine gute Vorbereitung auf den Test. Im Buchhandel sind entsprechende Bücher für ein Training erhältlich. Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich die Informationsbroschüre „Test für medizinische Studiengänge“ unter www.tms-info.org kostenlos herunter zu laden.

Zweitstudienbewerber haben keinen Vorteil durch eine Testteilnahme. Sie können sich nicht im Auswahlverfahren der Hochschulen um einen Studienplatz bewerben. In den anderen Quoten ist der Test nicht relevant.

Die Teilnahme am TMS ist durch die Satzungen der Hochschulen auf die einmalige Möglichkeit beschränkt. Das Testergebnis gilt für alle weitere Verfahren.

Die Berücksichtigung des Testergebnisses im Auswahlverfahren der Hochschulen im Einzelnen:

Für BewerberInnen des Studiengangs Humanmedizin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zum Wintersemester 2010/11 führt das Ergebnis eines TMS zur Verbesserung der Abiturdurchschittsnote um 0,5, wenn das Testergebnis zu den 10 % besten Ergebnissen (Prozentrangwert 90 – 100) des Jahrgangs gehört, bzw. um 0,3, wenn das Testergebnis zu den über 10 % bis 30 % der besten Ergebnissen (Prozentrangwert 70 – 89) des Jahrgangs gehört. Gleiches gilt laut Satzung der Universität Freiburg für das Auswahlverfahren im Studiengang Zahnmedizin zum Wintersemester 2010/11.

Nach der Satzung der Universität Heidelberg für die Zulassung zu den Studiengängen Medizin (Fakultäten Heidelberg und Mannheim) und Zahnmedizin wird der jeweils erreichte Standardwert bei der Bestimmung einer die Rangliste bildenden Punktzahl im Verhältnis 51 (Abiturleistung) : 39 (TMS-Ergebnis) : 10 (Zusatzkriterien) berücksichtigt.

Laut den Auswahlkriterien im Hochschulverfahren für einen Studienplatz in der Humanmedizin an der Universität Tübingen führt das Ergebnis eines TMS zur Verbesserung der Abiturdurchschittsnote um 0,6, wenn das Testergebnis zu den besten 10 % der Ergebnisse des Jahrgangs gehört, um 0,4, wenn das Testergebnis zu den folgenden 20 % der Teilnehmer sowie um 0,2, wenn das Testergebnis zu den danach folgenden 20 % der Teilnehmer gehört.

Von der Universität Ulm werden 50 % der Studienplätze für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin nach Abiturnote und TMS vergeben. Die Auswahlnote ergibt sich dabei aus 51 % der Abiturdurchschnittsnote und 49 % des Testergebnisses.

Nach der Satzung der Universität zu Lübeck zur Durchführung des Auswahlverfahrens im Studiengang Humanmedizin führt das Ergebnis eines TMS zur Verbesserung der Abiturdurchschittsnote um 0,4, wenn das Testergebnis eine Note von 2,5 und besser auswies.

Laut der Satzung über die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens an der Ruhr-Universität Bochum für den Studiengang Humanmedizin zum Wintersemester 2010/2011 wird aus 51 % der Abiturdurchschnittsnote und 49 % des Testergebnisses eine neu gewichtete Durchschnittsnote gebildet. Weitere Kriterien werden nicht berücksichtigt. Danach wird die Rangliste für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber neu erstellt. Bei Ranggleichheit bestimmt sich die Rangfolge nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Sofern dann noch Ranggleichheit besteht, finden Wartezeit, Dienst und Los Berücksichtigung.

Im Auswahlverfahren der Universität Leipzig werden nunmehr 90 % der Studienplätze für den Studiengang Humanmedizin nach Abiturnote und (soweit vorhanden) Ergebnis eines TMS vergeben. Die verbesserte Auswahlnote ergibt sich dabei aus 60 % der Abiturdurchschnittsnote und 40 % des Testergebnisses.

Auch im Auswahlverfahren der Universität Mainz kann für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin die Abiturnote mit einem guten Ergebnis eines TMS verbessert werden. Die Auswahlnote ergibt sich dann aus 51 % der Abiturdurchschnittsnote und 49 % des Testergebnisses.

 

Termin des Tests für Bewerbungen zum Wintersemester 2010/11 und zum Sommersemester 2011:

Sonnabend, der 8. Mai 2010

Anmeldung sowie weitere Hinweise zur Anmeldung:

Online unter www.tms-info.org

vom 1. Dezember 2009 bis 15. Januar 2010

In der Online-Anmeldung können Sie einen der zur Auswahl stehenden Testorte wählen.

Teilnahmevoraussetzung:

- allgemeine, besondere oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung oder, wenn man diese vor Ablauf der Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2010/11 oder Sommersemester 2011 erwerben wird

- Zahlung einer Teilnahmegebühr in Höhe von 50,- €

- deutsche Staatsangehörigkeit, Ausländer aus der EU oder aus dem EU-Wirtschaftsraum, Nicht-EU-Ausländer, die ihre Hochschulzulassungsberechtigung an einem deutschen Gymnasium im Nicht-EU-Ausland erworben haben

- form- und fristgerechte Anmeldung

- erste Teilnahme in Deutschland

 
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