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Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Auswahlverfahren im Studiengang Humanmedizin? | mehr
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Auch im Wintersemester 2017/18 können sich bereits mehr als 80 unserer Mandanten in Berlin und Brandenburg über den Antritt ihres Wunschstudiums freuen. Vor allem in den Lehramtsstudiengängen, sowohl für die Grund- als auch für die weiterführenden Schulen, konnten wir erneut zahlreiche Erfolge verzeichnen. Zudem erstritten wir frühzeitig ein breites Spektrum an Studienplätzen u.a. in den Masterstudiengängen Psychologie, Medienwissenschaft sowie FACTS, in den Mono-Bachelorstudiengängen... | mehr
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In den Studiengängen Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen), Soziale Arbeit (Bachelor) und Lehramt Inklusive Pädagogik (Bachelor) konnten wir mit mehreren Hochschulen außergerichtliche Vergleiche abschließen. Damit sind die ersten unserer Mandanten in ihr Wunschstudium zum Wintersemester 2017/18 gestartet.
Am 4.10.2017 wurde am Bundesverfassungsgericht (BVerfG - Az.: 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 ) verhandelt, ob das Vergabesystem für Studienanfängerplätze in der Humanmedizin noch mit dem Grundgesetz, insbesondere dem in Artikel 12 des Grundgesetzes geregelten Berufs- und Ausbildungsfreiheitsrecht, vereinbar ist. Derzeit werden nach Abzug von Sonderquoten 20 % der Studienplätze an die Abiturbesten, 60 % der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und 20 % der Studienplätze nach... | mehr
Zum Wintersemester 2016/17 konnten wir bisher für 188 unserer Mandanten eine Zulassung im Wunschstudiengang erreichen. Dabei entfielen 62 Zulassungen auf die Studiengänge im zentralen Vergabeverfahren (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, einschließlich höhere Fachsemester) und 126 Zulassungen auf die Studiengänge mit örtlichem NC (inkl. Psychologie Bachelor und Master). Wir wünschen allen zugelassenen Mandanten viel Erfolg und Freude beim Studium!
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