Interessenten einer Studienplatzklage zum Sommersemester 2025 beachten bitte die Fristen 15.1.2025 für an Hochschulen in einigen Bundesländern zu versendende Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Wer diese Fristen verpasst, kann zum Sommersemester 2025 keine Studienplatzklagen gegen diese Hochschulen durchführen! Wir versenden die Sonderanträge für Sie form- und fristgerecht. Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Sommersemester 2025 interessieren, rufen Sie uns unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus. Unser Formular steht Ihnen als Online-Formular zur Verfügung.
Achtung: Fristablauf 15.1.2025 für Studienplatzklage Sommersemester 2025 in einigen Bundesländern!