ist Partner der 2002 gegründeten Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist auf Hochschulzulassungs- und ...
ist Partner der Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert. Rechtsanwalt Bergert wurde 2000 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist mittlerweile ...
Wir stehen für Kompetenz im Hochschulzulassungsrecht. Die Anwaltskanzlei Dr. Selbmann & Bergert ist ausschließlich im Bildungsrecht tätig. Durch Spezialisierung und kanzleiinterne Arbeitsteilung gewährleisten wir eine bundesweite, professionelle Vertretung vor den Verwaltungsgerichten jeder Instanz. Erfolgreich durchgeführte Normenkontroll- und Beschwerdeverfahren sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen bezeugen unsere Fachkenntnis.
ist seit 2001 Rechtsanwältin und ausschließlich im Hochschulzulassungsrecht tätig. Ihre Schwerpunkte liegen in der ...
legte bereits in ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung den absoluten Schwerpunkt auf das Verwaltungsrecht. Bevor sie den Beruf Rechtsanwältin ...
unterstützt seit September 2010 das Studienplatzklageteam. Neben der Bearbeitung von Mandaten im Hochschulzulassungsrecht obliegt ...
ist seit 2003 Rechtsanwältin und wechselte im März 2011 aus einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Leipziger Kanzlei zu Dr. Selbmann ...


Auf unsere Assistentinnen ist Verlass. Umsichtig und zuvorkommend sorgen sie für einen reibungslosen Kanzleibetrieb. Sie nehmen die Telefonate entgegen und vermitteln diese an die zuständigen Anwälte weiter. Als Verantwortliche für eine gewissenhafte Aktenführung stehen sie unseren Mandanten bei allen organisatorischen Fragen zu ihren laufenden Verfahren gern zur Verfügung.

Mandanten mit Fragen zur etwaigen steuerlichen Berücksichtigung ihrer Verfahrenskosten wenden sich an Herrn Steuerberater Enrico Landgraf.