Wer einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) ergattern konnte, kann sich glücklich schätzen. Schließlich übersteigt die Zahl der Bewerber in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin die Zahl der zu vergebenden Studienplätze um ein Vielfaches. Kein Wunder, ist ein medizinischer Abschluss doch weiterhin gleichzusetzen mit der Aussicht auf einen verantwortungsvollen Beruf mit hohem gesellschaftlichen Ansehen.
Diejenigen, die keinen Studienplatz über Hochschulstart erhalten, können ihr Medizinstudium oder ihren Zahnmedizin-Studienplatz einklagen, wenn sie nicht jahrelange Wartezeiten oder ein teueres Auslandsstudium in Kauf nehmen wollen. Jahr für Jahr werden im Wege der Studienplatzklage Medizin bzw. Zahnmedizin freie - bewusst oder unbewusst verschwiegene - Studienplatzkapazitäten aufgedeckt und unter den gerichtlichen Antragstellern verteilt.
Leider sind in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin die Zeiten vorbei, in denen nahezu jeder Antragsteller mit einem Studienplatz im Wege der Studienplatzklage Medizin bzw. Zahnmedizin rechnen konnte. Mittlerweile übersteigt die Zahl der Antragsteller die Zahl der freien Studienplätze deutlich. Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es also nicht. Für detaillierte Informationen zu den Chancen einer Studienplatzklage in Medizin und Zahnmedizin, 1. Fachsemester, lesen Sie bitte unsere kostenfreie Infobroschüre.
Unsere anwaltliche Kunst besteht darin, Ihnen für eine Studienplatzklage Medizin und Zahnmedizin ausschließlich diejenigen Universitäten zu empfehlen, an denen die begründete Aussicht auf weitere Studienplätze besteht. Denn auch für die Studienplatzklage gilt: Viel hilft nicht immer viel! Verschiedentlich in den einzelnen medizinischen Studiengängen empfohlene Klageprogramme gegen mehr als 5 Universitäten zum Sommer- und mehr als 15 Universitäten zum Wintersemester halten wir insbesondere nach bereits abgelaufenen Fristen für deutlich überzogen und fertige Klageprogramme für ein Wintersemester vor Mitte/Ende August im Übrigen für reine Spekulation.
Unser Tipp: Lassen Sie sich niemals allein davon (ver)leiten, gegen welche Universitäten die Durchführung von Studienplatzklageverfahren zeitlich (noch) möglich ist, insbesondere bei andernorts bereits abgelaufenen Fristen. Die zusätzliche und entscheidende Frage muss immer(!) lauten: Ist eine Studienplatzklage gegen die betreffende Universität erfolgversprechend?
Nach derzeitigem Stand ist in Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und in Nordrhein-Westfalen der Erfolg einer Studienplatzklage im 1. Fachsemester der Medizin und der Zahnmedizin eng mit einer taktisch sinnvollen Hochschulstart-Bewerbung verknüpft. An einigen dieser Verwaltungsgerichte ist auf Grund rechtlicher Vorgaben eine Studienplatzklage nur sinnvoll möglich, wenn die betreffende Universität in der Hochschulstart-Bewerbung in der Quote zum Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote) mit entsprechender Ortspräferenz angegeben wurde. Die Vergabe freier Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität soll dann nach der jeweiligen AdH-Rangliste erfolgen.
Diese teilweise neuen Regelungen führen zu einer Einschränkung der Auswahlmöglichkeiten bei der Studienplatzklage in den genannten Bundesländern, da nur 6 Universitäten in der AdH-Quote angegeben werden können und sich zudem mehrere Universitäten der genannten Bundesländer um vordere Ortspräferenzen streiten.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen Interessenten einer Studienplatzklage eine Optimierung ihrer Hochschulstart-Bewerbung zur Chancenverbesserung einer sich anschließenden Studienplatzklage (Studienplatzklage PLUS).
Zur Chancenverbesserung einer Studienplatzklage geben Sie bitte in Ihrer Hochschulstart-Bewerbung (Bewerbungsfrist 15. Januar 2012 für Alt- und Neuabiturienten) folgende Universitäten in der Quote zum Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote) an:
Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage Medizin bzw. Zahnmedizin interessieren, rufen Sie uns unverbindlich auf unserer Infoline 0800/8181555 (kostenfrei im Festnetz) an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus. Unser Formular steht Ihnen wahlweise als Online-Formular oder als pdf-Formular zur Verfügung:
