Hochschulstart - Fristen und Formalien

In den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden die Studienplätze im 1. Fachsemester zentral über Hochschulstart.de vergeben.

1. Antragstellung online

Auf der Internetseite www.hochschulstart.de ist mit Hilfe von AntOn (Antrag Online) ein Zulassungsantrag online auszufüllen. Die Daten müssen fristgerecht an Hochschulstart übermittelt werden. Die Frist für die Antragstellung endet zum Sommersemester am 15. Januar und zum Wintersemester am 31. Mai für Altabiturienten bzw. am 15. Juli für Neuabiturienten. Als Altabiturienten gelten diejenigen Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des Jahres der Bewerbung erworben haben. Alle anderen sind Neuabiturienten. Die Fristen sind Ausschlussfristen. Sie laufen an den genannten Tagen um 24:00 Uhr ab. Fällt der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist nicht etwa bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. Der Datensatz muss tatsächlich spätestens zu diesem Termin bei Hochschulstart eingegangen sein. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt der Datenspeicherung bei Hochschulstart an. Eine Änderung des Studiengangs und der ausgewählten Studienorte ist übrigens bis zum jeweiligen Fristende möglich.

2. Unterlagen einreichen

Im Anschluss an die elektronische Datenübermittlung sind das ausgedruckte und unterzeichnete Antragsformular und diverse Unterlagen form- und fristgerecht per Post an Hochschulstart zu reichen. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen endet zum Sommersemester am 31. Januar und zum Wintersemester am 15. Juni für Altabiturienten bzw. am 31. Juli für Neuabiturienten. Bis zu diesem Termin müssen die Unterlagen bei Hochschulstart eingegangen sein. Auch hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das Fristende, sollte es auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, verschiebt sich nicht auf den nächsten Werktag. Auch auf die Form der Unterlagen ist zu achten. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein. Die Hochschulzugangsberechtigung sowie grundsätzlich alle weiteren Belege sind in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen. Bei amtlichen Bescheinigungen ist auf die Unterschrift bzw. den Dienstsiegelabdruck zu achten. Schließlich sollten Sie alle nachgereichten Belege ausreichend kennzeichnen.

Mit der Antragstellung auf hochschulstart.de ist es oftmals nicht getan. Einige Hochschulen fordern eine zusätzliche Direktbewerbung und/oder besondere Unterlagen (z.B. Nachweise der absolvierten Praktika). Auch diese Bewerbungsunterlagen müssen zwingend innerhalb der dafür vorgesehenen Frist – meist ebenfalls bis 15. Januar für das Sommersemester bzw. 15. Juli für das Wintersemester – bei der Hochschule eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich hierzu genau unter www.hochschulstart.de sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen.

Fahrplan Wintersemester 2012/13:

  • ab 23.04.2012 Hochschulstart-Bewerbungsberatung Rechtsanwälte Dr. Selbmann & Bergert
  • 31.05.2012 für Altabiturienten (Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01.2012 erworben): Bewerbungsschluss für die Antragstellung auf Hochschulstart.de und für Direktbewerbungen an einigen Hochschulen
  • 15.06.2012 für Altabiturienten: Fristende für die Nachreichung von Unterlagen an Hochschulstart
  • 15.07.2012 für Neuabiturienten (Hochschulzugangsberechtigung zwischen 16.01.2012 und 15.07.2012 erworben): Bewerbungsschluss für die Antragstellung auf Hochschulstart.de und für Direktbewerbung an einigen Hochschulen
  • 31.07.2012 für Neuabiturienten: Fristende für die Nachreichung von Unterlagen an Hochschulstart

Termine laut Hochschulstart.de:

  • 10.08.2012: Versand der Zulassungsbescheide in der Abiturbestenquote und in der Wartezeitquote sowie für Zweitstudienbewerber
  • 14.08.2012: Versand der Ablehnungsbescheide in der Abiturbestenquote und in der Wartezeitquote sowie Versand des Vorauswahlbescheides über Teilnahmemöglichkeiten am Auswahlverfahren der Hochschulen
  • 03.09.2012: Versand der Zulassungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen (1. Stufe)
  • 24.09.2012: Versand der Zulassungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen (2. Stufe)
  • 24.09.2012: Versand der Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen
  • 08.10.2012: Versand der Zulassungsbescheide im 1. Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens der Hochschulen
  • 18.10.2012: Versand der Zulassungsbescheide im 2. Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens der Hochschulen

Achtung: Im Zulassungsbescheid erfahren Sie, bis wann Sie den Studienplatz annehmen und bis wann Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Eine Fristversäumnis hätte den Studienplatzverlust zur Folge.