Spezialkanzlei Studienplatzklage:
Rechtsanwälte Dr. Selbmann Bergert & Hägele

Los geht´s: Schritt für Schritt zur Studienplatzklage 2025!

  • Wir versenden für Sie an die Universitäten mit frühen Fristen (Sommersemester: 15.1./1.3.2025 bzw. Wintersemester: 15.7./1.9.2025) die erforderlichen außerkapazitären Hochschulanträge.
  • Sie warten Ihre ersten Hochschulstart- bzw. Uni-Bescheide und unser Empfehlungsschreiben zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage ab.
  • Anschließend erarbeiten wir unter Beachtung Ihrer Vorleistungen eine auf Sie zugeschnittene Klagestrategie und stimmen diese mit Ihnen ab.
  • Sie erteilen uns den Auftrag für die von Ihnen gewünschten gerichtlichen Studienplatzklageverfahren.
     

Die Studienplatzklage 2025

Lesen Sie unseren kostenfreien Leitfaden zur Studienplatzklage in medizinische Studiengänge bzw. unseren Leitfaden für Bachelor- und Masterstudiengänge. Sie erfahren, wie die Studienplatzklage funktioniert, wie wir unsere Strategie Optimal klagen + Kosten begrenzen verfolgen, welche Chancen eine Studienplatzklage in den jeweiligen Studiengängen bietet und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Oder telefonieren Sie mit uns. Wählen Sie für eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Studienplatz einklagen 0341/3067070 oder füllen Sie gleich unseren Online-Fragebogen für Interessenten einer Studienplatzklage aus. 

Abiturnote nicht perfekt? Was nun?

Spezialkanzlei Studienplatzklage

Immer einen Schritt voraus.

Dr. Selbmann Bergert & Hägele zählt zu den wenigen wirklich spezialisierten Anwaltskanzleien auf dem Gebiet der Studienplatzklage. Seit 2003 sind wir nahezu ausschließlich im Hochschulzulassungsrecht tätig. Das Prüfungsrecht und das Schulplatzrecht runden unser Kanzleiprofil ab. Unsere Kompetenz zeigt sich nicht nur in den vielen erfolgreichen Studienplatzklageverfahren, sondern auch in erfolgreichen Normenkontroll- und Verfassungsbeschwerdeverfahren in höheren Gerichtsinstanzen, Referententätigkeiten, wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Fortbildungen.

Unsere Motivation.

Zufriedene Mandanten sind unsere Motivation. Wir kämpfen um jeden Studienplatz und freuen uns mit jedem Mandanten, dem wir zum gewünschten Studienplatz verhelfen können.

Bundesweit für Sie da.

An welcher Universität, Hoch- oder Fachhochschule auch immer Sie sich Ihren Wunsch-Studienplatz einklagen möchten, ob in Berlin oder anderswo, Entfernung spielt für uns keine Rolle. Wir betreuen Mandanten aus ganz Deutschland und dem Ausland und vertreten unsere Mandanten bundesweit in Studienplatzklageverfahren in jedem Studiengang mit Numerus Clausus.

Als Team besser.

Gleich, ob Sie in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie oder einem sonstigen gefragten Studiengang wie Lehramt, Soziale Arbeit oder BWL Ihr Uni-Studium einklagen möchten, oder ob Sie ein höheres Fachsemester anstreben, etwa einen Quereinstieg in die Medizin, einen Wechsel aus dem Ausland in die Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin oder Sie Ihren Master einklagen wollen, etwa in Psychologie, Ihr persönlicher Anwalt wird Ihr Anliegen betreuen.

Interessiert?

Bei Interesse an einer Studienplatzklage rufen Sie uns bitte unverbindlich unter 0341/3067070 an oder Sie füllen gleich unser Online-Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder schreiben uns eine E-Mail.