Studienplatzklage Medizin und Zahnmedizin / 1. Fachsemester

Seit das Vergabeverfahren über Hochschulstart neu geregelt und die Wartezeitquote abgeschafft ist, lassen sich die Zulassungschancen zum Human- oder Zahnmedizinstudium  über Hochschulstart nur schwer kalkulieren. Die Zahl der Bewerber übersteigt die Zahl der Studienplätze weiterhin deutlich. Die Auswahlgrenzen der zurückliegenden Semester in Humanmedizin und Zahnmedizin bieten zwar einen Anhaltspunkt, werden sich aber von Semester zu Semester ändern. Auch ist nicht absehbar, ob die Hochschulen die derzeitigen Auswahlkriterien und deren Gewichtung über einen längeren Zeitraum beibehalten.

Ist eine Zulassung über Hochschulstart nicht sicher, kann eine Studienplatzklage zunächst vorbereitet und nach der Ablehnung der Hochschulstartbewerbung durchgeführt werden. Jedes Semester werden im Wege der Studienplatzklage Medizin oder Zahnmedizin freie – bewusst oder unbewusst verschwiegene – Studienplätze aufgedeckt und unter den gerichtlichen Antragstellern vergeben.

Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin aber auch mit einer Studienplatzklage leider nicht. Denn trotz sinkender Klägerzahlen übersteigen diese die Zahl der freien Studienplätze weiterhin. Details zu den Chancen und Kosten einer Studienplatzklage in Medizin und Zahnmedizin, 1. Fachsemester, enthält unser kostenfreier Leitfaden.

Wir empfehlen ausschließlich Universitäten für eine Studienplatzklage Medizin und Zahnmedizin, an denen Aussicht auf die Vergabe von Studienplätzen besteht. Klageprogramme gegen mehr als 8-10 Universitäten zum Winter- bzw. 2-4 Universitäten zum Sommersemester pro Studiengang sind überzogen. 

Unser Tipp: Lassen Sie sich niemals davon (ver-)leiten, gegen welche Universitäten die Durchführung von Studienplatzklageverfahren zeitlich noch möglich ist, insbesondere bei andernorts bereits abgelaufenen Fristen. Die entscheidende Frage muss immer (!) lauten: Ist eine Studienplatzklage gegen die betreffende Universität erfolgversprechend?

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage

  • Bewerbung: Bewerben Sie sich über Hochschulstart fristgemäß (bis 31. Mai/15. Juli für Alt-/Neuabiturienten zum Wintersemester bzw. bis 15. Januar zum Sommersemester) und vollständig für Ihren Wunschstudiengang. Dadurch verbessern Sie auch Ihre Chancen auf Studienplatzklagen. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Hochschulstart-Bewerbung.
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an Hochschulen mit frühen Fristen (Vorbereitung der Studienplatzklage). Wichtig sind der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Wer diese Fristen versäumt, kann an den betreffenden Hochschulen zum jeweiligen Semester keine Studienplatzklage mehr durchführen! Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen.
  • Optimal klagen + Kosten begrenzen: Orientieren Sie sich an unserem Empfehlungsschreiben und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind. Beschränken Sie sich, wenn möglich, nicht nur auf eine Hochschule. Von Studienplatzklagen gegen nicht empfohlene Hochschulen sollten Sie mangels Erfolgsaussichten absehen. 

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage Medizin und / oder Zahnmedizin interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: