Sonderanträge

Für einige Bewerber könnte sich durch einen Sonderantrag die Chance auf den begehrten Studienplatz erheblich erhöhen. An diese Sonderanträge, die zusätzlich zum eigentlichen Zulassungsantrag gestellt werden, sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft. Nur wenige, schwerwiegende Gründe werden als Sonderfall eingestuft.

Wir kennen die Hürden für Sonderanträge und prüfen für Sie im Vorfeld die Erfolgsaussichten Ihres Antrags. Des Weiteren sind wir Ihnen bei der Formulierung der Gründe und bei der Zusammenstellung geeigneter Nachweise behilflich. Gegebenenfalls legen wir Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen ein.

Im Bewerbungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung auf www.hochschulstart.de können folgende Sonderanträge gestellt werden:

1. Härtefallantrag

In anerkannten Härtefällen werden Studienbewerber ohne Berücksichtigung anderer Auswahlkriterien direkt zum Studium zugelassen. Hierfür werden im Hochschulstart-Bewerbungsverfahren bis zu zwei Prozent der Studienplätze vorgehalten.

Zu den möglichen Gründen zählen

  • besondere gesundheitliche Gründe (z.B. Krankheit mit Verschlimmerungstendenz oder Behinderung), die eine sofortige Zulassung erfordern
  • besondere familiäre oder soziale Gründe, die eine sofortige Zulassung erfordern (nicht ausreichend ist z.B. die familiäre Bindung an den Studienort)
  • Spätaussiedlung und im Herkunftsland Aufnahme eines Studiums im gleichen Studiengang
  • frühere Zulassung und (z.B. krankheitsbedingte) Verhinderung

Die besondere Ausnahmesituation muss so schwerwiegend sein, dass Ihnen ein verzögerter Studienbeginn nicht zugemutet werden kann. Wichtig ist, dass die Gründe in Ihrer Person vorliegen, von Ihnen nicht zu vertreten sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. Schließlich müssen Sie die Gründe durch geeignete Unterlagen nachweisen.

2. Nachteilsausgleich

Der Antrag auf Nachteilsausgleich zielt auf die Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit ab.

Voraussetzung für den Antrag ist ein besonderer persönlicher Grund, der Sie daran gehindert hat, eine bessere Abiturnote zu erreichen oder Ihre Studienberechtigung früher zu erwerben. Hierzu zählen z.B.

  • besondere gesundheitliche Umstände (Krankheit, Schwerbehinderung, Schwangerschaft etc.)
  • besondere wirtschaftliche Umstände
  • besondere familiäre Umstände (Versorgung eigener Kinder, Verlust eines Elternteils etc.)
  • Zugehörigkeit zu relevanten Sportkadern.

Die Anforderungen an die Antragsbegründung sind hoch. Durch Schulzeugnisse, ein ausführliches Schulgutachten und fachärztliche Gutachten muss nachgewiesen werden, wie sich der Umstand konkret auf die Durchschnittsnote oder die Schuldauer ausgewirkt hat.

In den hochschulinternen Auswahlverfahren können meist ähnliche Anträge gestellt werden. Einzelheiten sind bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.

Kontakt

Wenn Sie sich in medizinischen Studiengängen für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zum Thema Härtefallantrag oder Nachteilsausgleich interessieren, rufen Sie uns unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen.