Studienplatzklage Pharmazie

Pharmazie kann man in Deutschland an 22 staatlichen Universitäten studieren. Den Inhalt des klassischen Studiums mit Abschluss Staatsexamen regelt bundeseinheitlich die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO). Trotz verhältnismäßig moderater Auswahlgrenzen muss die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) vielen Studierwilligen eine Absage erteilen. Für die leer ausgegangenen Bewerber bietet sich über die Studienplatzklage eine gute Chance, das Wunschstudium dennoch aufnehmen zu können.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage im Fach Pharmazie für diejenigen, die nicht ortsgebunden sind und unserer Klageempfehlung folgen, außerordentlich gut sind. Anders als in medizinischen Studiengängen sind in den gerichtlichen Verfahren um außerkapazitäre Studienplätze der Pharmazie nur sehr wenige Antragsteller anzutreffen.

Voraussetzung für die Durchführung einer Studienplatzklage sind Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität, die wir für unsere Mandanten bei der jeweiligen Hochschule stellen. Beachten Sie bitte die frühen Fristen, die in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli und 1. September für ein Wintersemester bzw. am 15. Januar und 1. März für ein Sommersemester ablaufen.

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage

  • Bewerbung: Bewerben Sie sich über Hochschulstart fristgemäß (bis 31. Mai/15. Juli für Alt-/Neuabiturienten zum Wintersemester bzw. bis 15. Januar zum Sommersemester) für Ihren Wunschstudiengang.
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an Hochschulen mit frühen Fristen. Wichtig sind der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen möchten.
  • Auswahl: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an unseren Empfehlungen. Beschränken Sie sich möglichst nicht nur auf eine Hochschule und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unseren Fragebogen für Interessenten einer Studienplatzklage aus: