Medizinstudium - Wechsel aus dem Ausland nach Deutschland

Die meisten derjenigen, die ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben, streben nach einigen Semestern einen Wechsel nach Deutschland an, um ihr Studium an einer deutschen Hochschule fortzusetzen. Der Wechsel sollte rechtzeitig geplant werden, da die Bewerberkonkurrenz stetig steigt. Die Approbationsordnung für Ärzte sieht vor, dass Studienleistungen aus dem Ausland auf ein inländisches Studium angerechnet werden können. Hier finden Sie eine Übersicht über die Hochschulen, die für ausländische Studienbewerber ein Medizinstudium anbieten.

Anrechnungsbescheid

Für die Immatrikulation in Deutschland ist ein Anrechnungsbescheid vorzulegen. Die Anrechnung von Studienleistungen im Studiengang Medizin ist grundsätzlich bei der zuständigen Behörde desjenigen Bundeslandes zu beantragen, in dem der Studienplatzbewerber geboren wurde. Eine Ausnahme gilt für Bewerber, die in Brandenburg, Bremen oder im Ausland geboren wurden. Für diese ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig. Informationen zu den Prüfungsämtern erhalten Sie auf der Internetseite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) www.impp.de.

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Wichtiger Hinweis: Der Anrechnungsbescheid muss noch nicht zum Ablauf der jeweiligen Hochschuldirektbewerbungsfrist im regulären Vergabeverfahren bzw. zum Zeitpunkt der Stellung der außerkapzitären Hochschulanträge vorliegen und kann später nachgereicht werden.

Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland

Bezüglich der Anrechnung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, gibt es unterschiedliche Erfahrungen.

Vorklinik:

Für den vorklinischen Studienabschnitt gilt: In der Regel wird nach einem Jahr Auslandsstudium ein Fachsemester angerechnet, so dass dann ein Wechsel nach Deutschland in das zweite vorklinische Fachsemester möglich ist.

Klinik - Anrechung des Physikums:

Die folgenden Informationen zur Anrechnung des Physikums geben immer nur den uns aktuell vorliegenden Kenntnisstand wieder. Studienpläne an ausländischen Hochschulen können sich jederzeit ändern. Dies führt gegebenenfalls zu einer geänderten Anrechnungspraxis der Landesprüfungsämter, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit der folgenden Informationen geben können.

Unkompliziert gestaltet sich die Anrechung des Physikums nach einem Auslandsstudium in Bulgarien, Lettland, Polen und Ungarn. Auch bezüglich der Anrechnung des Physikums von Rückkehrern aus Litauen (Kaunas, Vilnius) wurden uns keine Probleme berichtet.

Der reguläre Stundenplan in Split (Kroatien) ist so ausgestaltet, dass der Kurs im Fach „Medizinische Psychologie und Soziologie“ erst zu Beginn des dritten Studienjahr angeboten wird. Dieser Schein ist jedoch Voraussetzung für die Anerkennung des Physikums. Daher wird das Physikum bei einem regulären Verlauf des Auslandsstudiums in Split frühestens nach zweieinhalb Jahren anerkannt. In Zagreb tritt dieses Problem nicht auf. Bezüglich des Studiums in Rijeka und Osijek haben wir keine Erfahrungswerte.

Kritisch zu beobachten ist die aktuelle Entwicklung in Bratislava (Slowakei). Bezüglich des Medizinstudiums an der Comenius-Universität Bratislava kann es dazu kommen, dass das Physikum gar nicht oder erst zu einem sehr späten Zeitpunkt angerechnet wird. Grund ist auch hier die Ausgestaltung des Kurses der Psychologie. Eine Korrektur des Curriculums ist angedacht. Diese kann jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wegen der Anrechnungspraxis Ihres Bundeslandes empfehlen wir, dass Sie sich rechtzeitig mit dem für sie zuständigen Landesprüfungsamt in Verbindung setzen und abklären, ob bei einem Studium an der Comenius-Universität das Physikum angerechnet werden kann.

Außerdem kann es Probleme bei der Anrechnung des Physikums bei einem Studium an den rumänischen Universitäten basierend auf der Ausgestaltung des Curriculums in den naturwissenschaftlichen Fächern geben. Auch hier empfehlen wir rechtzeitig das zuständige Landesprüfungsamt zu kontaktieren und die lokale Anrechnungspraxis zu erfragen.

Auslandsstudium im klinischen Studienabschnitt:

Als Richtlinie gilt, dass sieben klinische Scheine, die vergleichbar mit den Anforderungen der Approbationsordnung für Ärzte sind, zur Anrechnung eines Fachsemesters führen. Anrechnungen von Leistungen im klinischen Studienabschnitt klappen derzeit ganz gut beim Wechsel von bulgarischen und polnischen Hochschulen sowie Riga, wobei es auch hier zu Zeitverzögerungen kommt.

Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage

Noch vor nicht allzu langer Zeit erhielt jeder Bewerber für das 5. Fachsemester (1. klinisches Fachsemester) zügig den begehrten Studienplatz, notfalls im Wege einer Studienplatzklage in die Medizin-Klinik. Mittlerweile konkurrieren Rückkehrer aus dem Ausland mit den Absolventen von Medizin-Teilstudienplätzen aus dem Inland um die raren Studienplätze im klinischen Studienabschnitt. Bislang konnten wir gleichwohl den meisten unserer Mandanten spätestens im zweiten Durchgang zu einem Studienplatz verhelfen. Eine Garantie auf einen klinischen Studienplatz können wir jedoch seriöserweise nicht geben.

Überlegen Sie sorgfältig, ob Sie das Studium im Ausland bis zum jeweiligen Physikum fortsetzen möchten, oder ob Sie nicht bereits im vorklinischen Studienabschnitt einen Wechsel nach Deutschland anstreben. Wir raten zu einem frühzeitigen Wechsel. Falls Sie zunächst das Physikum im Ausland absolvieren, kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Fortsetzung des Studiums im Inland auf einem klinischen Studienplatz ist aufgrund der hohen Bewerberzahl nicht mehr problemlos möglich. Ziehen Sie deshalb ein Studienplatzklageverfahren schon in die Vorklinik in Betracht und lassen Sie sich rechtzeitig durch uns beraten.

Soweit Sie das Physikum bereits absolviert haben, empfehlen wir für die Dauer der Studienplatzklagen im Ausland zu bleiben, da die Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen, bis sie abgeschlossen sind. Im Ausland können Sie weitere Leistungsnachweise erwerben, die auch den Einstieg in ein höheres klinisches Fachsemester ermöglichen.

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage Medizin (Wechsel aus dem Ausland)

  • Frühe Fristen: Erteilen Sie uns möglichst früh einen Auftrag zur Versendung der so genannten außerkapazitären Hochschulanträge an die Hochschulen mit frühen Fristen, auch wenn Ihnen der Anrechnungsbescheid noch nicht vorliegt. Wichtig sind der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten sie eine Studienplatzklage wünschen.
  • Optimal klagen + Kosten begrenzen: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Universitäten an unserem Hochschulranking zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Medizin (höhere Fachsemester). Beschränken Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Universitäten möglichst nicht auf nur eine Universität. Andererseits sind Studienplatzklageverfahren in gerade Semester gegen mehr als 10 Universitäten und Studienplatzklageverfahren in ungerade Semester gegen mehr als 5 Universitäten nicht sinnvoll. Es werden anderenfalls zwangsläufig Universitäten verklagt, an denen vorhersehbar keine Erfolgsaussichten gegeben sind. Setzen Sie zusätzliches Geld besser für eine Studienplatzklagekombination aus Winter- und Sommersemester ein.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage in die Medizin (Wechsel aus dem Ausland in höhere Fachsemester) interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Medizin-Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus. Unser Formular steht Ihnen wahlweise als Online-Formular oder als pdf-Formular zur Verfügung: