Studium ohne Abitur

Bewerbern mit beruflicher Qualifikation steht in allen Bundesländern der Weg an die Hochschulen offen, ohne ein Abitur oder Fachabitur abgelegt zu haben. Die Zugangsvoraussetzungen sind in den Bundesländern unterschiedlich. Einen guten Überblick erhalten Sie auf der vom Centrum für Hochschulentwicklung bereitgestellten Informationsseite: Studieren ohne Abitur

Hochschulzugang für alle Studiengänge

Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung liegt erst nach einer besonderen beruflichen Weiterbildung (z. B. Meister, Techniker oder andere berufliche Aufstiegsfortbildung) vor. Mit dieser können Sie sich für jeden Studiengang bewerben, auch wenn dieser nicht mit Ihrem Beruf fachlich verwandt ist. In einigen Bundesländern müssen Sie vor der Aufnahme des Studiums noch ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolvieren. Einen Überblick über die Regelungen in den Bundesländern erhalten Sie hier.

Hochschulzugang für fachlich verwandte Studiengänge

Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung liegt in der Regel bereits nach einer mehrjährigen Berufsausbildung und einer anschließenden, in der Regel dreijährigen, Tätigkeit in diesem Beruf vor. Eine Bewerbung ist dann nur für die Studiengänge möglich, die mit Ihrem Ausbildungsberuf fachlich verwandt sind. In fast allen Bundesländern (außer Berlin, Brandenburg, NRW, Niedersachsen) ist zusätzlich eine Eignungsprüfung abzulegen und zum Teil ein Beratungsgespräch zu absolvieren. Ein Probestudium ist nur in wenigen Bundesländern möglich, in Bayern kann jedoch sogar die Eignungsprüfung durch ein erfolgreiches Probestudium ersetzt werden. Eine Übersicht über die verschieden Regelungen der Bundesländer finden Sie hier.

Informationen für die medizinischen Studiengänge und Pharmazie

Auch in diesen Studiengängen ist es mittlerweile an jeder staatlichen Hochschule möglich für beruflich Qualifizierte ein Studium aufzunehmen. Informationen finden Sie hier.

Studium ohne Abitur und Studienplatzklage

Eine Studienplatzklage ist für beruflich Qualifizierte ebenso wie für Kläger mit Abitur möglich. Zur Studienplatzklage informieren Sie sich bitte hier.