Unsere Klagestrategie

Sie haben davon gehört, dass man den gewünschten Studienplatz einklagen kann und möchten wissen, wie eine Studienplatzklage funktioniert, und was wir für Sie tun?

Rechtlicher Hintergrund der Studienplatzklage

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Studienplatzbewerber einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf eine erschöpfende Ausnutzung der an den Universitäten und (Fach-)Hochschulen vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Diese Kapazitäten werden von den Universitäten und Hochschulen mindestens einmal jährlich durch einen komplizierten Rechenvorgang ermittelt.

Die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen sind häufig fehlerhaft. Freie Ausbildungskapazitäten werden bewusst oder unbewusst von den Hochschulen verschwiegen. Die Hochschulen stehen unter Sparzwängen und insbesondere Studienplätze in den medizinischen Studiengängen sind sehr teuer. Deshalb unterliegen die Hochschulen der Versuchung, gerade bei diesen ausbildungsintensiven Studienplätzen die Sparschraube anzuziehen.

Studienplatzklagen gibt es seit den 1970er Jahren und jedes Jahr aufs Neue werden etliche zusätzliche Studienplätze in den verschiedensten Studiengängen und Fachsemestern von den Verwaltungsgerichten verteilt.

Übrigens: Studienplatzkläger nehmen anderen Bewerbern keine Studienplätze weg, sondern besetzen zusätzliche Studienplätze, die ansonsten frei geblieben wären.

Unsere Strategie: Optimal klagen + Kosten begrenzen

Als Spezialkanzlei für die Studienplatzklage empfehlen wir Ihnen nur die Hochschulen für eine Studienplatzklage, die uns hierfür aussichtsreich erscheinen. Sie erhalten von uns in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie ein sorgfältig erstelltes aktuelles Empfehlungsschreiben zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage an den jeweiligen Hochschulen. In diese Empfehlungsschreiben fließen unsere gesammelten statistischen Erhebungen, Analysen der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, etwaige Veränderungen der Zulassungszahlen, unsere jahrelange Erfahrung über die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte und nicht zuletzt ein Schuss Intuition ein. Unsere Trefferquote bei der Auswahl der Hochschulen ist außerordentlich hoch. Indem Sie sich an unseren Empfehlungsschreiben orientieren, sparen Sie bares Geld!

Warum wir Ihnen unser Empfehlungsschreiben mitunter erst Anfang März bzw. Anfang September zusenden, hat folgenden Grund: Wir warten auf die Veröffentlichung der Zulassungszahlenverordnungen und -satzungen der Bundesländer und Hochschulen. Die Zahlen geben Hinweise darauf, ob sich die Hochschulen bei ihren Kapazitätsberechnungen an die Vorgaben der Verwaltungsgerichte gehalten haben oder nicht. Aus der Analyse dieser Daten sowie den Ergebnissen vorangegangener Entscheidungen lassen sich Erfolgswahrscheinlichkeiten ableiten.

Wir sind immer wieder verwundert, wie viele von vornherein aussichtslose Studienplatzklageverfahren von anderen Rechtsanwälten durchgeführt werden. Daher unser Tipp: Verklagen Sie nicht wahllos jede Hochschule, denn an einigen Hochschulen bestehen vorhersehbar keine Erfolgschancen. In den jeweiligen medizinischen Studiengängen sind Studienplatzklageverfahren zum Sommersemester gegen mehr als 2-4 Universitäten und zum Wintersemester gegen mehr als 8-10 Universitäten in der Regel nicht sinnvoll. Wählen Sie mit uns die Studienplatzklagen aus, die erfolgversprechend sind.

Die Vorbereitung - Schritt für Schritt zur Studienplatzklage

  • Bewerbung: Bewerben Sie sich über Hochschulstart bzw. bei den Hochschulen fristgemäß (Wintersemester: 15. Juli bzw. für Altabiturienten in den zentralen Studiengängen 31. Mai / Sommersemester: 15. Januar) und vollständig für Ihren Wunschstudiengang. Dadurch verbessern Sie Ihre Chancen auch bei Studienplatzklagen.
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an Hochschulen mit frühen Fristen. Wichtig sind der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Wer diese Fristen versäumt, kann an den betreffenden Hochschulen zum jeweiligen Semester keine Studienplatzklage mehr durchführen! Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Hochschulen Sie klagen möchten.
  • Empfehlungsschreiben: Orientieren Sie sich in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie an unseren Empfehlungsschreiben. Beschränken Sie sich möglichst nicht auf nur eine Hochschule und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind.
  • Individuelle Klageprogramme: Wir entwickeln und besprechen gemeinsam Ihre individuelle Klagestrategie. Dabei beachten wir die jeweiligen Klagevoraussetzungen, Ihre Vorleistungen sowie etwaige Besonderheiten und Wünsche.

So bleiben Sie auf dem Laufenden:

Über die Entscheidungen der Gerichte in Ihren Verfahren berichten wir aktuell auch auf unserem Internetportal in Ihrem persönlichen passwortgeschützten Mandantenbereich, sodass Sie sich auch außerhalb unserer Bürozeiten jederzeit informieren können.

Nachdem die Verteilungsverfahren an den Hochschulen stattgefunden haben, unterrichten wir unsere zugelassenen Mandanten umgehend über die Ergebnisse und beantworten Fragen zum Immatrikulationsvorgang.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: