Uni-Studium einklagen / Lehramt / Soziale Arbeit / BWL etc.

 

Für Detailinformationen zur Studienplatzklage in die nachfolgend genannten Studiengänge klicken Sie bitte hier:

Eine Studienplatzklage kann aber selbstverständlich auch in jeden anderen durch Numerus Clauses (NC) zulassungsbeschränkten Studiengang an Universitäten und (Fach-)Hochschulen durchgeführt werden. Dass man auch hier das gewünschte Uni-Studium einklagen kann, ist weitgehend unbekannt. Daher gibt es in den gerichtlichen Verfahren vielerorts nur wenige Antragsteller. Die Erfolgsaussichten sind hier außerordentlich gut. Oft bieten die Hochschulen eine Zulassung durch Vergleich an. Die Hochschulen sind in Bachelorstudiengängen bis auf wenige Ausnahmen nicht anwaltlich vertreten, so dass die Kosten deutlich geringer sind als in medizinischen Studiengängen. Zur Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten fragen Sie bitte bei uns nach.

Wir haben in den vergangenen Jahren viele Mandanten, die einen naturwissenschaftlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, technischen, sozial- oder sprachwissenschaftlichen Studiengang gewählt haben, mit einem Studienplatz in ihrem Wunschstudium versorgen können. Meist konnte auch der Ortswunsch erfüllt werden.

Voraussetzung für die Durchführung der Studienplatzklage sind Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität, die wir für unsere Mandanten bei den jeweiligen Hochschule stellen. Beachten Sie bitte die frühen Fristen, die in einigen Bundesländern bereits am 15. Januar und am 1. März für ein Sommersemester bzw. am 15. Juli und am 1. September für ein Wintersemester ablaufen. Für Fachhochschulstudiengänge gelten in einigen Bundesländern besondere Fristen.

Weitere Besonderheiten bestehen an einigen Hochschulen, bei denen zusätzlich zum außerkapazitären Antrag auch ein Widerspruch bzw. eine Klage gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule notwendig ist. Wegen dieser Besonderheiten empfehlen wir Ihnen, uns bereits zum Zeitpunkt der regulären Bewerbung zu kontaktieren.

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage

  • Bewerbung: Interessenten einer Studienplatzklage in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und teilweise in Niedersachsen bewerben sich bitte unbedingt eigenständig im regulären Vergabeverfahren auf einen Studienplatz an diesen Hochschulen.
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an Hochschulen mit frühen Fristen. Wichtig sind der 15. Juli und der 1. September für das Wintersemester und der 15. Januar und der 1. März für das Sommersemester. Wer nichts unternimmt, weil er erst das Ergebnis im regulären Vergabeverfahren abwarten will, kann in diesen Bundesländern keine Studienplatzklage betreiben! Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen möchten.
  • Auswahl: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an unseren Empfehlungen. Beschränken Sie sich möglichst nicht nur auf eine Hochschule und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind.

Kontakt

Wenn Sie Ihr Uni-Studium einklagen möchten, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Uni-Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus:

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