Studienplatzklage in die Medizin-Klinik / 5. Fachsemester

Noch vor nicht allzu langer Zeit erhielt jeder Bewerber für das 5. Fachsemester (1. klinisches Fachsemester) zügig den begehrten Studienplatz, notfalls im Wege einer Studienplatzklage in die Medizin-Klinik. Mittlerweile konkurrieren Rückkehrer aus dem Ausland mit den Absolventen von Medizin-Teilstudienplätzen aus dem Inland um die raren Studienplätze im klinischen Studienabschnitt. Eine Garantie auf einen klinischen Studienplatz können wir daher seriöserweise nicht geben.

Sie möchten mit einem ausländischen Physikum auf einen klinischen Studienplatz in Deutschland wechseln?

Für die Immatrikulation in das 5. Fachsemester der Humanmedizin ist ein Anrechnungsbescheid vorzulegen. Die Anrechnung von Studienleistungen im Studiengang Medizin ist grundsätzlich bei der zuständigen Behörde desjenigen Bundeslandes zu beantragen, in dem der Studienplatzbewerber geboren wurde. Eine Ausnahme gilt für Bewerber, die in Brandenburg, Bremen oder im Ausland geboren wurden. Für diese ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig. Informationen zu den Prüfungsämtern erhalten Sie auf der Internetseite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) www.impp.de.

Unser Video-Tutorial

Wichtiger Hinweis: Der Anrechnungsbescheid muss noch nicht zum Ablauf der jeweiligen Hochschuldirektbewerbungsfrist im regulären Vergabeverfahren bzw. im Zeitpunkt der Einleitung der Studienplatzklageverfahren vorliegen und kann später nachgereicht werden.

Auf unserer Sonderseite Medizinstudium - Wechsel aus dem Ausland nach Deutschland erhalten Sie weitere Informationen.

Sie möchten mit einem inländischen Physikum von einem Teilstudienplatz-Medizin auf einen Vollstudienplatz-Medizin wechseln?

Für den Wechsel von einem auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkten Teilstudienplatz auf einen Vollstudienplatz Medizin-Klinik / 5. Fachsemester benötigen Sie keinen Anrechnungsbescheid, da die Studienleistungen nach der Approbationsordnung erbracht wurden. Das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Physikum) ist ausreichend.

Wichtiger Hinweis: Das Physikumszeugnis muss noch nicht zum Ablauf der jeweiligen Hochschuldirektbewerbungsfrist im regulären Vergabeverfahren bzw. zum Zeitpunkt der Einleitung der Studienplatzklageverfahren vorliegen und kann später nachgereicht werden.

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage Medizin-Klinik / 5. Fachsemester

  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an die Hochschulen mit frühen Fristen, auch wenn Ihnen der Anrechnungsbescheid (Wechsel aus dem Ausland) bzw. das Physikumszeugnis (Wechsel von Teil- auf Vollstudienplatz) noch nicht vorliegt. Wichtig sind der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen möchten.
  • Optimal klagen + Kosten begrenzen: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Universitäten an unserem aktuellen Empfehlungsschreiben. Beschränken Sie sich möglichst nicht nur auf eine Universität und wählen Sie die Universitäten für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind. Verklagen Sie nicht wahllos jede Universität, denn an einigen bestehen vorhersehbar keine Erfolgschancen. In der Medizin-Klinik sind Studienplatzklageverfahren zum Sommersemester gegen mehr als 5 Universitäten und zum Wintersemester gegen mehr als 10 Universitäten nicht sinnvoll. Setzen Sie zusätzliches Geld besser für eine Studienplatzklagekombination aus Sommer- und Wintersemester ein.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage in die Medizin-Klinik / 5. Fachsemester interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Klinik-Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: