Studienplatzklage Tiermedizin (1. und höhere Fachsemester)

Das Studium der Tiermedizin ist in Deutschland an fünf Hochschulen möglich: an der Freien Universität Berlin, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Universität Leipzig und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Studienplätze im 1. Fachsemester werden im zentralen Vergabeverfahren über Hochschulstart vergeben. Die Auswahlgrenzen der letzten Semester in den einzelnen Quoten haben wir für Sie hier zusammengetragen.

Abgelehnte Bewerber haben die Chance, durch eine Studienplatzklage doch noch einen Studienplatz zu erhalten. Einige Bewerber starten ihr Tiermedizinstudium zunächst im Ausland oder beginnen ein fachverwandtes Studium in Deutschland. Mit entsprechenden anrechbaren Leistungen ist dann eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester direkt an den deutschen Hochschulen möglich. Sind nicht genügend Studienplätze im höheren Fachsemester vorhanden, kann abgelehnten Bewerbern auch hier die Studienplatzklage zu einem zusätzlichen Platz verhelfen.

Lassen Sie sich von uns beraten, welchen Chancen für Sie bestehen, durch die Studienplatzklage einen Studienplatz in der Tiermedizin zu erhalten. Momentan klagen im Studiengang Tiermedizin deutlich weniger Antragsteller als in der Human- oder Zahnmedizin. Die rückläufige Zahl der Studienplatzklagen führt zu besseren Chancen auf Zulassung, sofern zusätzliche Plätze in gerichtlichen Verfahren vergeben werden.

Hinweis für Interessenten einer Studienplatzklage Tiermedizin:

Alle fünf Hochschulen nehmen Studierende im Jahresbetrieb auf. Studienplatzklagen in das 1., 3., 5. und 7. Fachsemester können deshalb nur zu einem Wintersemester, Studienplatzklagen in das 2.,4. und 6. Fachsemester nur zu einem Sommersemester erhoben werden. Eine Bewerbung im Auswahlverfahren über Hochschulstart (1. Fachsemester) bzw. direkt bei den Hochschulen (höhere Fachsemester) ist  in Hessen und Niedersachsen Voraussetzung für die Studienplatzklage. Gleichwohl empfehlen wir, alle Bewerbungschancen zu nutzen. Weitere Voraussetzung für die Durchführung einer Studienplatzklage im Studiengang Tiermedizin ist ein Hochschulantrag auf einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität. Wir übernehmen die frist- und formgerechte Antragstellung für unsere Mandanten.

Unsere Tipps für Quereinsteiger in höhere Fachsemester der Tiermedizin:

Bezüglich des Wechsels von einer ausländischen Hochschule (z.B. der Szent-István-Universität Budapest) oder aus einem verwandten Studiengang in der Bundesrepublik Deutschland an eine der fünf tiermedizinischen Fakultäten sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Anrechnungsbescheid als Immatrikulationsvoraussetzung

Voraussetzung für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule im höheren Fachsemester ist ein Anrechnungsbescheid. Die Anrechnung von Studienleistungen muss vom Studienbewerber selbst beantragt werden. Für die Ausstellung von Anrechnungsbescheiden ist die jeweilige tiermedizinische Fakultät zuständig. Die Anrechnungspraxis ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Die Universität Leipzig rechnet beispielsweise die im Ausland absolvierten Studienzeiten an, die LMU München stellt auf die erbrachten Studenleistungen ab. Die FU Berlin nimmt derzeit eine Anrechnung erst nach Zuweisung eines Studienplatzes vor.

Informationen zur Anrechnung von Studienleistungen im Studiengang Tiermedizin erhalten Sie hier:

Soweit der Anrechnungsbescheid nicht antragsgemäß erlassen wird, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf, damit wir fristgerecht Rechtsmittel einlegen können.

Unser Video-Tutorial

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage

  • Bewerbung: Bewerben Sie sich fristgemäß bei Hochschulstart (1. Fachsemester) bzw. direkt bei den Hochschulen (höhere Fachsemester) um einen Studienplatz im regulären Auswahlverfahren. Im höheren Fachsemester empfehlen wir Ihnen, parallel zu Ihrer Bewerbung einen Anrechnungsbescheid der Hochschule zu beantragen.
  • Vorgerichtliche Vorbereitung: Beauftragen Sie uns zunächst mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge. Die ersten Fristen hierfür laufen am 1. September zum Wintersemester bzw. am 1. März zum Sommersemester ab.
  • Optimal klagen + Kosten begrenzen: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an unserem aktuellen Empfehlungsschreiben. Beschränken  Sie sich möglichst nicht auf nur eine Hochschule und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage Tiermedizin interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Studienplatz Tiermedizin einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: