Studienplatzklage Psychologie

 

Das Studium der Psychologie gehört zu den gefragtesten Studiengängen und bietet vielseitige Berufschancen. Die meisten Studienstarter in der Psychologie streben eine Ausbildung in der klinischen Psychologie und Psychotherapie an. Durch das 2020 in Kraft getretene Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz können Studierende in den reformierten Psychologiestudiengängen ihr Studium (Bachelor und Master) künftig mit der Approbationsprüfung abschließen und danach eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten absolvieren. Diese Neuerung hat die Bewerbersituation an Universitäten verschärft. Wie die Auswahlgrenzen der letzten Studienjahre zeigen, sind nach wie vor überdurchschnittliche Noten bzw. weitere Bonuskriterien erforderlich, um einen Studienplatz zu erlangen. Viele Bewerber gehen im Auswahlverfahren leer aus. Für sie bietet die Studienplatzklage DIE Möglichkeit, das Wunschstudium doch noch aufnehmen zu können.

Die Erfolgschancen einer Studienplatzklage Psychologie sind grundsätzlich sehr gut. Denn im Unterschied zu den medizinischen Studiengängen konkurrieren deutlich weniger Antragsteller im Wege der Studienplatzklage um freie außerkapazitäre Studienplätze. Studienplatzkläger, die flexibel bei der Wahl des Studienortes sind und die unseren Klageempfehlungen folgen, können auch weiterhin mit einem Studienplatz rechnen.

Wir empfehlen unseren Mandanten, die sich ihren Psychologie-Studienplatz einklagen möchten, nur diejenigen Hochschulen für eine Studienplatzklage, die uns hierfür aussichtsreich erscheinen. Unsere Mandanten erhalten von uns ein akribisch erstelltes Empfehlungsschreiben zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage an den jeweiligen Hochschulen. In dieses Empfehlungsschreiben fließen unsere gesammelten statistischen Erhebungen, Analysen der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und etwaige Veränderungen der Zulassungszahlen, unsere jahrelange Erfahrung über die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte und nicht zuletzt ein Schuss Intuition ein.

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage zum Wintersemester:

  • Bewerbung: Interessenten einer Studienplatzklage in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und in Niedersachsen in Göttingen und Hildesheim bewerben sich bitte unbedingt eigenständig im regulären Vergabeverfahren auf einen Studienplatz an diesen Hochschulen. Anderenfalls ist eine Studienplatzklage gegen diese Hochschulen nicht möglich! 
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an die Hochschulen mit frühen Fristen. Die erste Frist läuft am 15. Juli ab und gilt in Baden-Württemberg, in Sachsen-Anhalt, in Thüringen, in Mecklenburg-Vorpommern und als Ausnahme in Niedersachsen an der TU Braunschweig. In Hessen gilt der 1. September. Wer nichts unternimmt, weil er erst das Ergebnis im regulären Vergabeverfahren abwarten will, kann in diesen Bundesländern keine Studienplatzklage betreiben! Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen möchten.
  • Optimal klagen + Kosten begrenzen: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an unserem aktuellen Empfehlungsschreiben. Beschränken Sie sich möglichst nicht nur auf eine Hochschule und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind. Bei der Prognose der erfolgversprechenden Hochschulen waren wir bislang außerordentlich erfolgreich.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage Psychologie interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Studienplatz Psychologie einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: