Master einklagen

Wer nach bestandener Bachelorprüfung seinen Master einklagen möchte, muss sich auf ein mehrschichtiges Vorgehen einstellen. Oft ist es ratsam, parallel zur Studienplatzklage auch die Ablehnungsbescheide im Vergabeverfahren innerhalb der festgesetzten Kapazität anzugreifen.

Rechtsschutz im Vergabeverfahren

1. Stufe: Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang

Häufig macht eine Hochschule den Zugang zum Masterstudium vom Bestehen einer Eignungsfeststellungsprüfung abhängig. Dazu wird von vielen Hochschulen das Bachelorzeugnis herangezogen und eine Mindestnote verlangt. Andere Hochschulen stellen auf bestimmte Teilleistungen im Bachelorstudium ab. Die Mindestnote als Eignungskriterium wird von den Gerichten weitgehend akzeptiert.

2. Stufe: Auswahlverfahren der Hochschule

Die bestandene Eignungsprüfung ist keine Garantie für einen Studienplatz, da die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der freien Studienplätze vielerorts übersteigt. Unter den als geeignet eingestuften Bewerbern führt die Hochschule daher ein Auswahlverfahren durch. Auswahlverfahren bedürfen einer Rechtsgrundlage. Voraussetzung ist daher, dass es eine ordnungsgemäß verkündete Auswahlsatzung gibt und dass das Auswahlverfahren fehlerfrei durchgeführt wurde. Das Oberverwaltungsgericht Münster geht z.B. davon aus, dass in Nordrhein-Westfalen die Note des Bachelor-Zeugnisses das wichtigste Auswahlkriterium darstellt.

Rechtsmittel gegen Ablehnungsbescheide im Eignungsfeststellungsverfahren und im Auswahlverfahren

Soweit es Anhaltspunkte für Verfahrensfehler gibt, müssen gegen die Mitteilung, dass die Eignungsprüfung nicht bestanden wurde, und gegen den Ablehnungsbescheid im Auswahlverfahren Rechtsmittel erhoben werden. Lassen Sie in jedem Einzelfall ablehnende Bescheide durch uns überprüfen. Gerade bei der Neueinführung von Studiengängen werden häufig Fehler gemacht. Ansatzpunkte für die Rechtswidrigkeit des Bescheides sind beispielsweise eine fehlende Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eignungsprüfung, fehlerhafte Auswahlkriterien oder die Nichtanerkennung an Fachhochschulen absolvierter Module für einen Masterstudiengang an einer Universität.

Studienplatzklage

Bewerber, die alle Eignungskriterien bzw. Zugangsvoraussetzungen erfüllen, haben die Möglichkeit einer Studienplatzklage. Wie in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen, so kann auch hier beim Master gerichtlich geprüft werden, ob die Kapazität fehlerhaft berechnet wurde und ob es weitere Studienplätze gibt.

Voraussetzung für die Studienplatzklage ist ein Antrag an die Hochschule auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. Dieser außerkapazitäre Hochschulantrag ist an bestimmte Fristen gebunden, die in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli und 1. September für ein Wintersemester bzw. am 15. Januar und 1. März für ein Sommersemester ablaufen.

Kontaktieren Sie uns zum Thema Master einklagen bitte rechtzeitig und warten nicht die ab, bis Sie einen Ablehnungsbescheid im regulären Bewerbungsverfahren erhalten haben. Dann ist in einigen Bundesländern die Frist für die außerkapazitären Anträge bereits verstrichen und eine Studienplatzklage nicht mehr möglich.

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage!

  • Bewerbung: Bewerben Sie sich fristgemäß an allen für Sie in Frage kommenden Hochschulen eigenständig im regulären Vergabeverfahren auf einen Studienplatz.
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an Hochschulen mit frühen Fristen. Wichtig sind der 15. Januar und der 1. März für das Sommersemester bzw. der 15. Juli und der 1. September für das Wintersemester. Wer nichts unternimmt, weil er erst das Ergebnis im regulären Vergabeverfahren abwarten will, kann in diesen Bundesländern keine Studienplatzklage betreiben! Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen möchten.
  • Auswahl: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an unseren Empfehlungen. Beschränken Sie sich möglichst nicht nur auf eine Hochschule und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage Master interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Master-Studium einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: