Psychologie Master einklagen

Im Studienfach Psychologie kommt dem Masterstudium eine elementare Bedeutung zu. Der Masterabschluss ist Voraussetzung für die Approbation als Psychotherapeut/in bzw. für eine Tätigkeit im Bereich der Klinischen Psychologie. Aber auch in der Wirtschaft und weiteren Berufsfeldern erhöht der Master die Karrierechancen. Die überwiegende Mehrheit aller Bachelorabsolventen der Psychologie strebt ein Masterstudium der Psychologie an.

Masterstudiengänge der Psychologie werden an über 40 Hochschulen mit verschiedenen Studienschwerpunkten angeboten. Aufgrund der hohen Nachfrage nimmt auch die Zahl der Studienplatzklagen in diesen Studiengang zu. Die Erfolgsaussichten sind gleichwohl sehr gut.

Rechtsschutz im regulären Vergabeverfahren

1. Stufe: Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Psychologie

Zunächst prüft die Hochschulen anhand festgelegter Zugangsvoraussetzungen / Eignungsvoraussetzungen, ob der Bewerber für den Masterstudiengang geeignet ist. Hierzu wird von einigen Hochschulen verlangt, dass der Bachelorabschluss oder der Notendurchschnitt eine bestimmt Mindestnote aufweist. Andere Hochschulen fordern bestimmte Teilleistungen im Bachelorstudium.

Stellt die Hochschule durch eine Eignungsprüfung fest, dass ein Bewerber nicht für den gewünschten Masterstudiengang geeignet sei, muss zur Überprüfung gegen den entsprechenden Bescheid fristgemäß ein Rechtsmittel eingelegt werden. Dabei ist zu klären, ob die Regelungen der Hochschule mit dem jeweiligen Hochschulgesetz des Bundeslandes und dem Grundrecht auf freie Berufswahl vereinbar sind. Denkbarer Streitpunkt ist auch, dass die Hochschule das absolvierte Erststudium eines Bewerbers nicht als gleichwertig ansieht bzw. die an einer anderen Hochschule absolvierten Module nicht anerkennt.

2. Stufe: Auswahlverfahren der Hochschule

Unter den geeigneten Bewerbern führt die Hochschule sodann ein Auswahlverfahren durch. Die meisten Hochschulen bilden hierfür eine Rangliste nach der Bachelornote, bei einigen Hochschulen fließen auch Leistungen aus Spezialgebieten sowie besondere Qualifikationen, praktische Tätigkeiten und außeruniversitäres Engagement ein. Seltener finden auch Auswahlgespräche oder Tests statt.

Gibt es Ansatzpunkte für Rechtsfehler im Auswahlverfahren, muss der Ablehnungsbescheid innerhalb der Rechtsmittelfrist angegriffen werden. Lassen Sie ablehnende Bescheide durch uns überprüfen.

Studienplatzklage

Erfüllt ein Bewerber die Zugangsvoraussetzungen bzw. wird seine Eignung von der Hochschule festgestellt, besteht wie in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen die Möglichkeit einer Studienplatzklage. Im Rahmen der Studienplatzklage wird geltend gemacht, dass die Kapazität fehlerhaft berechnet wurde und verschwiegene Studienplätze vorhanden sind.

Voraussetzung für die Studienplatzklage ist ein Antrag an die Hochschule auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. Dieser außerkapazitäre Hochschulantrag ist an bestimmte Fristen gebunden, die in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli und 1. September für ein Wintersemester bzw. am 15. Januar und 1. März für ein Sommersemester ablaufen.

Kontaktieren Sie uns zum Thema Master Psychologie einklagen bitte rechtzeitig. Warten Sie nicht erst auf Ihren Ablehnungsbescheid im regulären Bewerbungsverfahren, denn dann ist in einigen Bundesländern die Frist für den außerkapazitären Hochschulantrag bereits verstrichen.

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage!

  • Bewerbung: Bewerben Sie sich bitte fristgemäß an allen für Sie in Frage kommenden Hochschulen eigenständig im regulären Vergabeverfahren auf einen Studienplatz.
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an die Hochschulen mit frühen Fristen. Wichtig sind der 15. Januar und der 1. März für das Sommersemester bzw. der 15. Juli und der 1. September für das Wintersemester. Wer nichts unternimmt, weil er erst das Ergebnis im regulären Vergabeverfahren abwarten will, kann in diesen Bundesländern keine Studienplatzklage betreiben! Ihr Vorteil: Durch die gestufte Mandatsbearbeitung wahren Sie sich alle Chancen auf erfolgversprechende Studienplatzklagen, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen möchten.
  • Optimal klagen + Kosten begrenzen: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an unserem aktuellen Empfehlungsschreiben. Beschränken Sie sich möglichst nicht nur auf eine Hochschule und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage Master Psychologie interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Master-Studium Psychologie einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: