Bewerbung FAQ: Häufige Fragen zur Bewerbung

Wie hoch sind die Auswahlgrenzen in den NC (Numerus Clausus)-Studiengängen, zum Beispiel Medizin oder Psychologie?

Eine zusammenfassende Darstellung aktueller und vergangener Auswahlgrenzen für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie ist auf unserer Internetseite unter der Rubrik Alles zum Hochschulstart zu finden. Für die im zentralen Vergabeverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung vergebenen Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie sind die Auswahlgrenzen der vorausgegangenen Semester über das offizielle Portal Hochschulstart.de einsehbar. Die Auswahlgrenzen in allen anderen Studiengängen veröffentlichen die meisten Universitäten und Hochschulen auf ihren Internetseiten.

Übrigens: Vielfach wird der Begriff ‚NC‘ als Synonym für die Höhe einer Auswahlgrenze benutzt. Numerus Clausus bedeutet aber ‚beschränkte Anzahl‘ und steht für die kapazitätsbezogene Zulassungsbeschränkung, nicht jedoch für die Höhe der Auswahlgrenze.

Wie wird die Anzahl der Wartesemester bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt?

Ein Wartesemester ist jedes halbe Jahr nach dem Abitur, in dem nicht an einer deutschen Hochschule studiert wurde. Als Wartesemester gelten auch Zeiten einer Ausbildung, eines Auslandsaufenthalts oder einer Berufstätigkeit. Für die Berücksichtigung der Wartesemester im Auswahlverfahren muss zwischen den Studiengängen im zentralen Vergabeverfahren und den sonstigen, im Dialogorientierten Vergabeverfahren oder von den Hochschulen direkt vergebenen Studiengängen unterschieden werden:

Zentrales Vergabeverfahren (Human-, Zahn- und Tiermedizin, Pharmazie):

Seit Abschaffung der Wartezeitquote beginnend mit dem Vergabeverfahren zum Sommersemester 2020 wurde die erreichte Wartezeit nur noch für eine Übergangszeit bis einschließlich WS 21/22 in der neuen Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) neben weiteren Qualifikationskriterien berücksichtigt. Ab dem Vergabeverfahren zum SoSe 2022 spielen erreichte Wartesemester auch in dieser Quote keine Rolle mehr.

Ausnahme: Die Bayerischen Hochschulen berücksichtigen letztmalig in den Vergabeverfahren zum SoSe 2022 und WS 22/23 wie zuvor bei der Auswahl in der ZEQ erreichte Wartesemester. Eine Übersicht finden Sie hier.

Fazit: Bis zum WS 19/20 war das Sammeln von Wartesemestern für die Zulassung wichtig und ein sog. Parkstudium daher zu vermeiden. Seit Abschaffung der Wartezeitquote spielen die Wartesemester nur noch eine untergeordnete Rolle und werden bald gar nicht mehr berücksichtigt. Daher verschlechtert die Aufnahme eines anderen Studiums die Zulassungschancen im Wunschstudiengang nicht mehr.

Dialogorientiertes Serviceverfahren/Vergabeverfahren der Hochschulen:

Auch in den sonstigen Studiengängen werden immer weniger Studienplätze in „klassischen“ Wartezeitquoten vergeben. Zum Teil wird für erreichte Wartesemester im Auswahlverfahren der Hochschulen ein Bonus auf die Abiturnote gegeben, so dass die Wartezeit die Chance auf einen Studienplatz verbessern kann. An anderen Hochschulen werden die Wartesemester im Auswahlverfahren als so genanntes nachrangiges Kriterium herangezogen. Wenn die Anzahl der noch freien Studienplätze kleiner ist, als die Anzahl der Bewerber mit einer bestimmten Note werden diese nach der Anzahl ihrer Wartesemester sortiert.

Beispiel: Alle Bewerber mit einer Abiturnote von 1,3 haben ihren Platz erhalten. Es bleiben noch Plätze frei, die unter den Bewerbern mit einem Abiturdurchschnitt von 1,4 vergeben werden müssen. Wenn es mehr Bewerber mit dieser Note gibt als Plätze, dann werden die Plätze an die Bewerber mit den meisten Wartesemestern vergeben.

Ebenfalls als nachrangiges Kriterium kann die Abiturnote im Rahmen der „klassischen“ Wartezeitquoten herangezogen werden. Wenn die Anzahl der noch freien Studienplätze kleiner ist, als die Anzahl der Bewerber mit der nächsthöchsten erreichten Wartezeit, werden die Studienplätze an diejenigen mit den besten Abiturnoten vergeben.

Was ist der Test für medizinische Studiengänge (TMS) und was wird dabei getestet?

Der Test für medizinische Studiengänge - kurz TMS - ist ein freiwilliger Test, mit dem sich Bewerber für medizinische Studiengänge ihre Auswahlchancen im Rahmen der Quote Auswahlverfahren der Hochschulen und in der ZEQ an fast allen Hochschulen verbessern können. Ein besonders gutes Testergebnis führt dazu, dass eine größere Chance auf einen Studienplatz besteht, verglichen mit einem Bewerber mit gleicher Abiturnote, aber ohne TMS. Ein schlechtes Testergebnis wirkt sich hingegen nicht negativ auf die Bewerbungschancen aus.

Der Test kann nur an bestimmten Orten in Deutschland geschrieben und nur einmalig wiederholt werden. Er wird von den Universitäten mit unterschiedlichem Gewicht berücksichtigt. Zu beachten ist, dass es pro Jahr lediglich zwei Termine (im Mai und November) für die Ablegung des Tests gibt. Für den Test gibt es gestaffelte Anmeldefristen, die nicht verpasst werden dürfen.

Der TMS fragt kein fachspezifisches Wissen ab, sondern überprüft die allgemeine Eignung für das Medizinstudium. Das bedeutet, dass vor allem das Verständnis von wissenschaftlichen und medizinischen Problemen wichtig ist. Lange Texte und Tabellen zu erfassen ist nötig, außerdem die Fähigkeit, sich Informationen und Daten zu merken. Konzentration, genaues Arbeiten und räumliche Wahrnehmung sind weitere Fähigkeiten, die beim TMS überprüft werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier unter Medizinertest (TMS) oder www.tms-info.org.

Wie verbessert der TMS die Chancen im Auswahlverfahren?

Das TMS-Ergebnis kann, neben weiteren Kriterien, im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) die ebenfalls in dieser Quote zu berücksichtigende Abiturnote in unterschiedlicher Weise verbessern und damit den Bewerber in der Auswahlliste der jeweiligen Hochschule nach oben rücken. Damit können durch Ablegen des TMS die Zulassungschancen gegenüber einem Bewerber mit gleicher oder sogar besserer Abiturnote deutlich höher sein.

Auch in der ZEQ wird der TMS von fast allen Hochschulen berücksichtigt. In dieser Quote spielt die Abiturnote keine Rolle, so dass dem TMS-Ergebnis ein großes Gewicht beigemessen wird.

Einzelheiten erfahren Sie auch hier unter Medizinertest (TMS) oder www.tms-info.org.

Was ist der HAM-Nat?

Der HAM-Nat ist ein Multiple-Choice-Test mit Fragen zu medizinisch relevanten Aspekten der Fächer Mathematik, Physik, Chemie und Biologie sowie Fragen zum logischen Denken, Arithmetischem Problemlösen (AP) und Relationalem Schließen (RS). Diese Testteile dauern zusammen nicht länger als drei Stunden. Die Naturwissenschaftsfragen überprüfen Kenntnisse und ihre Anwendung auf Schulniveau. Weitere Untertests sind der Ham-SJT (Erfassung sozialer Kompetenzen für Human- und Zahnmedizinbewerber) und der HAM-Man (Drahtbiegeprobe für Zahnmedizin-Bewerber).

Der Test wird nur einmal jährlich angeboten. Am HamNat kann jedes Jahr erneut teilgenommen werden. Testergebnisse sind für das laufende und das nachfolgende Jahr gültig. Einzelheiten erfahren Sie unter TMS/HAM-Nat oder unter www.auswahltestzentrale.de.

Wie verbessert der HamNat die Chancen im Auswahlverfahren?

Der HAM-Nat und seine Untertests werden nur von wenigen Hochschulen im Auswahlverfahren (ZEQ und AdH) berücksichtigt. Für den Studiengang Humanmedizin wird er von den Universitäten Hamburg und Magdeburg, für den Studiengang Zahnmedizin nur von der Universität Hamburg und für den Studiengang Pharmazie nur von den Universitäten Hamburg und Greifswald gewertet. Ohne eine Testteilnahme wird an den genannten Hochschulen jedoch eine Zulassung voraussichtlich nicht möglich sein.

An wie vielen Hochschulen / für wie viele Studiengänge kann ich mich bei Hochschulstart bewerben?

Im Dialogorientierten Serviceverfahren bei Hochschulstart kann jeder Bewerber 12 Bewerbungen für unterschiedliche Studiengänge / Hochschulen abgeben. Eine Besonderheit gilt für die Studiengänge im Zentralen Vergabeverfahren (Human-, Zahn- und Tiermedizin, Pharmazie): Hier zählt die Bewerbung für einen Studiengang an mehreren oder sogar allen Hochschulen, die diesen anbieten, als eine einzige Bewerbung. Außerdem ist es seit dem Sommersemester 2022 möglich, sich nicht nur für einen „zentralen“ Studiengang, sondern für alle gleichzeitig zu bewerben. Die Bewerbungen müssen nach den persönlichen Wünschen geordnet (priorisiert) werden. Eine Bewerbung zu einem Wintersemester könnte so aussehen:

  1. Medizin (alle Hochschulen: A, B, C, D, E, ….)
  2. Zahnmedizin (alle Hochschulen: A, B, C, D, E, …)
  3. Tiermedizin (alle Hochschulen: A, B, …)
  4. Pharmazie (alle Hochschulen: A, B, C, D, E, …)
  5. Psychologie (Hochschule A)
  6. Biologie (Hochschule A)
  7. Psychologie (Hochschule B)
  8. Psychologie (Hochschule C)
  9. Biologie (Hochschule B)
  10. Lehramt (Hochschule A)
  11. Lehramt (Hochschule B)
  12. BWL (Hochschule A)

Ich habe ein Zulassungsangebot bekommen. Was muss ich tun?

Es ist zu unterscheiden zwischen einem Zulassungsangebot im Dialogorientierten Serviceverfahren bei Hochschulstart und einem Zulassungsbescheid direkt von einer Hochschule, die das Serviceverfahren bei Hochschulstart nicht nutzt.

Bei einem Zulassungsbescheid von einer Hochschule direkt (außerhalb des Serviceverfahrens) können Sie sich an dieser Hochschule einschreiben. Sollten Sie später noch eine Zulassung von einer anderen Hochschule oder von Hochschulstart erhalten und annehmen wollen, können Sie sich wieder exmatrikulieren und mit der anderen Zulassung einschreiben.

Bei einem Zulassungsangebot für eine Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren, die nicht auf Priorität 1 steht, sollten Sie zunächst nichts tun und das Ende des Koordinierungsverfahrens abwarten. Keinesfalls sollten Sie das Zulassungsangebot vor Ende des Koordinierungsverfahrens annehmen. Folge wäre ein Ausscheiden aus allen anderen höher priorisierten Auswahlverfahren. Sie erhalten dann keine Ablehnungsbescheide, sondern nur den einen Zulassungsbescheid. Die niedriger priorisierten Vergabeverfahren fallen mit dem Zulassungsangebot gleich weg.

Wenn Sie also wissen wollen, ob Sie noch andere, von Ihnen höher priorisierte Zulassungen erhalten können und lieber an den dort genannten Hochschulen oder in den Studiengängen studieren wollen, lassen Sie das Zulassungsangebot stehen. Sollten Sie an einer höher priorisierten Hochschule ausgewählt werden, erhalten Sie ein weiteres Zulassungsangebot und die niedriger priorisierten Bewerbungsverfahren (einschließlich des ersten Zulassungsangebotes) fallen weg.

Am Ende des Koordinierungsverfahrens (nach der Portalsperre) wandelt sich das höchste Zulassungsangebot automatisch in einen Zulassungsbescheid um. Mit diesem können Sie sich dann bei der Hochschule einschreiben.

Nach einer Zulassung ist eine Teilnahme am Nachrückverfahren in den höher priorisierten Bewerbungsverfahren nicht mehr möglich. Das Bewerbungsverfahren ist für Zugelassene mit Erteilung des Zulassungsbescheides abgeschlossen.