Tiermedizinstudium - Wechsel aus dem Ausland nach Deutschland

Studienzeiten im Studiengang Tiermedizin, die Studienbewerber an ausländischen Hochschulen absolvieren, können auf ein inländisches Studium der Tiermedizin angerechnet werden. Das Auslandsstudium ist nicht wartezeitschädlich. Eine Übersicht über Studienorte im Ausland haben wir zusammengestellt.

Hinweise zur Anrechung der im Ausland erworbenen Studienleistungen finden Sie hier >>>

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Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage Tiermedizin (Wechsel aus dem Ausland) interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Studienplatz Tiermedizin einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus. Unser Formular steht Ihnen wahlweise als Online-Formular oder als pdf-Formular zur Verfügung: