Zahnmedizinstudium - Wechsel aus dem Ausland nach Deutschland

Studienzeiten, die Studienbewerber an einer ausländischen Universität im Studiengang Zahnmedizin absolvieren, können auf ein inländisches Studium der Zahnmedizin angerechnet werden. Das Auslandsstudium ist nicht wartezeitschädlich. Eine Vielzahl von Hochschulen bieten  Studienprogramme in der Zahnmedizin für ausländische Studierende an. Eine Übersicht über mögliche Studienorte stellen wir zur Verfügung.

Anrechnungsbescheid

Für die Immatrikulation in Deutschland ist ein Anrechnungsbescheid vorzulegen.

Liegt noch keine Zulassung vor, ist für die Anrechnung der erbrachten Studienleistungen das Prüfungsamt des Geburtsortes zuständig. Für Studierende mit Geburtsort im Ausland liegt die Zuständigkeit beim Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen.  Informationen zu den Prüfungsämtern erhalten Sie auf der Internetseite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) www.impp.de. Nach der Zulassung wird das Landesprüfungsamt im Bundesland der Hochschule, an der die Zulassung erfolgte, zuständig.

Wichtiger Hinweis: Der Anrechnungsbescheid muss noch nicht zum Ablauf der jeweiligen Hochschuldirektbewerbungsfrist im regulären Vergabeverfahren bzw. zum Zeitpunkt der Stellung der außerkapzitären Hochschulanträge vorliegen und kann später nachgereicht werden.

Unser Video-Tutorial

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage Zahnmedizin (Wechsel aus dem Ausland)

  • Frühe Fristen: Erteilen Sie uns möglichst früh einen Auftrag zur Versendung der so genannten außerkapazitären Hochschulanträge an die Hochschulen mit frühen Fristen, auch wenn Ihnen der Anrechnungsbescheid noch nicht vorliegt. Wichtig sind der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten sie eine Studienplatzklage wünschen.
  • Optimal klagen + Kosten begrenzen: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Universitäten an unserem Hochschulranking zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Zahnmedizin (höhere Fachsemester). Beschränken Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Universitäten möglichst nicht auf nur eine Universität. Andererseits sind Studienplatzklageverfahren zum Sommersemester in gerade Semester gegen mehr als 5 Universitäten und Studienplatzklageverfahren in ungerade Semester gegen mehr als 3 Universitäten nicht sinnvoll. Es werden anderenfalls zwangsläufig Universitäten verklagt, an denen vorhersehbar keine Erfolgsaussichten gegeben sind. Setzen Sie zusätzliches Geld besser für eine Studienplatzklagekombination aus Winter- und Sommersemester ein.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage in die Zahnmedizin (Wechsel aus dem Ausland in höhere Fachsemester) interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Zahnmedizin-Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus. Unser Formular steht Ihnen wahlweise als Online-Formular oder als pdf-Formular zur Verfügung: