Studienplatzklage Molekulare Medizin, Humanbiologie, Biomedizin

 

Immer mehr naturwissenschaftlich interessierte Bewerber entscheiden sich für eine Ausbildung auf dem spannenden Gebiet der medizinischen Grundlagenforschung. Mit den Studiengängen Molekulare Medizin, Humanbiologie, Biomedizin bzw. Molecular Life Science bieten derzeit rund 15 Universitäten hierfür beste Möglichkeiten.

Auch diejenigen, die noch keinen Studienplatz in der Humanmedizin erhalten haben, nutzen die Molekularmedizin gern als Studieneinstieg.

Längst sind auch in diesen Studiengängen die Auswahlgrenzen gestiegen und Studienplätze rar. Durchschnittlich war zuletzt eine Abiturnote von 1,5 gefragt, um einen der begehrten Plätze zu bekommen. Für die abgelehnten Bewerber bietet sich über die Studienplatzklage die Chance, das Wunschstudium dennoch aufnehmen zu können.

Um bestmögliche Chancen auf einen Studienplatz auszunutzen, empfehlen wir, Studienplatzklagen gegen 2-3 Hochschulen durchzuführen.

Voraussetzung für die Studienplatzklage ist ein Antrag an die Hochschule auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. Dieser außerkapazitäre Hochschulantrag ist an bestimmte Fristen gebunden, die in einigen Bundesländern bereits am 15. Januar und 1. März für ein Sommersemester bzw. am 15. Juli und 1. September für ein Wintersemester ablaufen. Kontaktieren Sie uns daher bitte rechtzeitig und warten nicht erst Ihre Ablehnungsbescheide im regulären Bewerbungsverfahren ab, denn dann ist in einigen Bundesländern die Frist für die außerkapazitären Anträge bereits verstrichen und eine Studienplatzklage nicht mehr möglich.

 

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage

  • Bewerbung: Interessenten einer Studienplatzklage in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und teilweise in Niedersachsen bewerben sich bitte unbedingt eigenständig im regulären Vergabeverfahren auf einen Studienplatz an diesen Hochschulen.
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an Hochschulen mit frühen Fristen. Wichtig sind der 15. Juli und der 1. September für das Wintersemester und der 15. Januar und der 1. März für das Sommersemester. Wer nichts unternimmt, weil er erst das Ergebnis im regulären Vergabeverfahren abwarten will, kann in diesen Bundesländern keine Studienplatzklage betreiben! Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen möchten.
  • Auswahl: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an unseren Empfehlungen. Beschränken Sie sich möglichst nicht nur auf eine Hochschule und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Studienplatz Molekulare Medizin, Humanbiologie, Biomedizin einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: