Studienplatzklage mit Dr. Selbmann & Bergert

Die Studienplatzklage im WS 2012/13

Lesen Sie unsere kostenfreie Infobroschüre. Sie erfahren, wie die Studienplatzklage funktioniert, was uns auszeichnet, wie wir unsere Strategie Optimal klagen + Kosten begrenzen verfolgen, welche Chancen eine Studienplatzklage in den jeweiligen Studiengängen bietet und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Unsere Entscheidungshilfe ist nützlich, wenn Sie in Medizin oder Zahnmedizin auf einen Studienplatz über Hochschulstart hoffen und unsicher sind, ob die Studienplatzklage das Richtige für Sie ist.

Oder telefonieren Sie zum Thema Studienplatz einklagen gleich mit dem für Ihren Studiengang zuständigen Anwalt aus unserem Studienplatzklage-Team. Wählen Sie unsere Infoline 0800/8181555 (kostenfrei im Festnetz). Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Los geht´s: Schritt für Schritt zur optimalen Studienplatzklage

  • In Medizin bzw. Zahnmedizin optimieren wir Ihre Hochschulstart-Bewerbung zum 31.5. (Altabiturienten) bzw. 15.7.2012 (Neuabiturienten) zur Chancenverbesserung einer Studienplatzklage zum Wintersemester 2012/13 (Studienplatzklage PLUS).
  • Wir versenden für Sie an die Universitäten mit frühen Fristen (15.7. und 1.9.2012) die erforderlichen Direktbewerbungen auf Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazitäten.
  • Sie warten Ihre ersten Hochschulstart- bzw. Uni-Bescheide und unser Hochschulranking zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage ab. Unser Hochschulranking mit detaillierter Übersicht zu den Gesamtkosten erhalten Sie ab Ende August/Anfang September für das Wintersemester 2012/13.
  • Anschließend erarbeiten wir unter Beachtung Ihrer Vorleistungen eine auf Sie zugeschnittene Klagestrategie und stimmen diese mit Ihnen ab.
  • Sie erteilen uns den Auftrag für die von Ihnen gewünschten gerichtlichen Studienplatzklageverfahren.

Interessiert?

Rufen Sie uns unverbindlich an! Wählen Sie 0800/8181555 (kostenfrei im Festnetz). Oder Sie nutzen unser Kontaktformular, schreiben uns eine E-Mail oder füllen gleich unser Online-Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus.

Spezialkanzlei Studienplatzklage

Immer einen Schritt voraus. Dr. Selbmann & Bergert zählt zu den wenigen wirklich spezialisierten Anwaltskanzleien auf dem Gebiet der Studienplatzklage. Wir sind ein engagiertes und durchsetzungsstarkes Studienplatzklage-Team mit inzwischen 6 Rechtsanwälten. Seit vielen Jahren sind wir nahezu ausschließlich im Hochschulzulassungsrecht tätig. Das Prüfungsrecht rundet unser Kanzleiprofil ab. Die Freude und die Dankbarkeit eines jeden Mandanten, dem wir den gewünschten Studienplatz einklagen konnten, motivieren uns tagtäglich. Erfolgreiche Normenkontroll- und Beschwerdeverfahren in höheren Gerichtsinstanzen, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Fortbildungen stärken unsere Fachkompetenz.

Als Team besser. Wir haben Studiengänge und Fachsemester unter uns 6 Anwälten aufgeteilt. Dadurch gewährleisten im Unterschied zu den meisten anderen Anwälten im Hochschulzulassungsrecht auch bei einer Vielzahl parallel zu betreuender Studienplatzklageverfahren eine fundierte rechtliche Auseinandersetzung mit den umfangreichen und komplizierten Kapazitätsberechnungsunterlagen vor grundsätzlich allen Verwaltungsgerichten jeder Instanz. So grenzen wir uns von anwaltlichen Trittbrettfahrern ab. Gleich, ob Sie in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie oder einem sonstigen gefragten Studiengang wie Lehramt oder Soziale Arbeit ihr Uni-Studium einklagen möchten, oder ob Sie ein höheres Fachsemester anstreben, etwa einen Quereinstieg in die Medizin, oder sie Ihren Master einklagen wollen, Ihr persönlicher Anwalt wird Ihr Anliegen betreuen.

Bundesweit für Sie da. An welcher Universität, Hoch- oder Fachhochschule auch immer Sie sich Ihren Wunsch-Studienplatz einklagen möchten, Entfernung spielt für uns keine Rolle. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland und aus dem Ausland. Wir vertreten Sie bundesweit bei der Studienplatzklage in jeden Studiengang mit Numerus Clausus.

Hochschulstart-Bewerbungsberatung

Studienplatz über Hochschulstart? Nutzen Sie unsere Hochschulstart-Bewerbungsberatung für Medizin und Zahnmedizin. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der 6 Universitäten in der Quote zu den Auswahlverfahren der Hochschulen. Außerdem beraten wir zum Zweitstudium, zum Härtefallantrag, zum Ortsantrag und zum Antrag auf Nachteilsausgleich.

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