Rechtsanwalt
Dr. Frank Selbmann

wurde 2002 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist Partner der Kanzlei Dr. Selbmann Bergert & Hägele und seit 2011 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt Dr. Selbmann ist auf Hochschulzulassungs- und Prüfungsrecht spezialisiert. Er konzentriert sich auf die Vertretung in bundesweiten Studienplatzklageverfahren im Studiengang  Medizin (erstes und höhere Fachsemester), Zahnmedizin sowie in Bachelor- und Masterstudiengängen.

Rechtsanwalt Dr. Selbmann ist Mitglied der American Society of International Law, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Arbeitskreises Rechtsanwälte gegen Numerus clausus.