Interessenten einer Studienplatzklage zum Wintersemester 2024/25 beachten bitte die Fristen 1.9./15.9./1.10.2024 für an Hochschulen in einigen Bundesländern zu versendende Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Wer diese Fristen verpasst, kann zum Wintersemester keine Studienplatzklagen gegen diese Hochschulen durchführen! Wir versenden die Sonderanträge für Sie form- und fristgerecht. Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2024/25 interessieren, rufen Sie uns unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus.
Achtung: Fristablauf 1.9./15.9./1.10.2024 für Studienplatzklage WS 2024/25 in einigen Bundesländern!