In einigen Bundesländern gilt der 15.10.2012 als Ausschlussfrist für die Einleitung einer Studienplatzklage.
Wer die Frist verpasst, kann zum WS 2012/13 keine Studienplatzklage in diesen Bundesländern durchführen. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.