Achtung: Früher Fristablauf für Studienplatzklagen Wintersemester 2020/21 in Berlin und Brandenburg

Interessenten einer Studienplatzklage zum Wintersemester 2020/21 beachten bitte die Frist 1.10.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen an Berliner Hochschulen die Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazitäten gestellt werden. Wer diese Frist verpasst, kann zum Wintersemester keine Studienplatzklagen gegen diese Hochschulen durchführen! Wir versenden diese außerkapazitären Anträge für Sie form- und fristgerecht.

In Brandenburg (Universität Potsdam, Fachhochschule Potsdam u.a.) müssen die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung bis zum 12.10.2020 gestellt werden.

Achtung: Weitere frühere Fristen gelten bei der:

- FU Berlin: 1 Monat nach Erhalt des FU-Ablehnungsbescheides

- HU Berlin: 1 Monat nach Erhalt des HU-Ablehnungsbescheides, sofern bei der regulären Bewerbung der so genannte außerkapazitäre Hochschulantrag mit gestellt wurde

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2020/21 interessieren, rufen Sie uns unverbindlich auf unserer Infoline0800/8181555 (kostenfrei im Festnetz) an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus. Unser Formular steht Ihnen wahlweise als Online-Formular oder als pdf-Formular zur Verfügung.