Bayern kündigt als erstes Bundesland geänderte Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2020/21 an

Das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kultur veröffentlichte am 17.05.2020 eine Pressemitteilung zu den beabsichtigten Friständerungen der Studienplatzvergabeverfahren im kommenden Wintersemester. Der Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge im dialogorientierten Serviceverfahren sowie für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in Bayern soll auf den 20. August 2020 verschoben werden.

Wichtig ist folgendes:

Bezüglich des dialogorientierten Serviceverfahrens muss ein Konsens mit den anderen Bundesländern hergestellt werden. Die vom bayerischen Wissenschaftsminister kommunizierte Frist 20.08.2020 für Neuabiturienten entspricht jedoch den Daten, die auch Hochschulstart benennt. Die Pressemitteilung ist unverbindlich. Entscheidend ist, welche Fristen in den landesrechtlichen Studienplatzvergabeverordnungen geregelt werden. Wir hoffen, dass am 2. Juni 2020 eine Lösung bekannt gegeben wird, die für alle Bundesländer gilt, damit alle Studienbewerber*innen Klarheit bekommen, wie das Vergabeverfahren an ihrer Wunschuniversität verlaufen wird.

Wir empfehlen allen Studienbewerber*innen sich bei ihrer Wunschuniversität regelmäßig über mögliche Änderungen zu informieren.

Die von den Landesministerien und Hochschulstart kommunizierten Fristen gelten nicht für so genannte Anträge auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität. Wir gehen weiterhin davon aus, dass es bei den Fristen bleibt, die wir auf unserer Webseite und in unserer Informationsbroschüre kommunizieren. Der erste Fristablauf für Studienplatzklagen ist daher weiterhin der 15. Juli