Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von Dr. Selbmann & Bergert: Parameter Krankenversorgungsabzug für Lehreinheit Tiermedizin nicht mit der Berliner Verfassung vereinbar

In dem von Rechtsanwälten Dr. Selbmann & Bergert im August 2013 für eine Mandantin eingeleiteten Verfassungsbeschwerdeverfahren am Verfassungsgerichtshof Berlin (Az.: VerfGH 109/13) hat dieser am 15.01.2014 entschieden, dass der Krankenversorgungsabzug und damit die von der FU Berlin durchgeführte Kapazitätsberechnung im Studiengang Tiermedizin nicht mit der Verfassung von Berlin vereinbar ist.

Da sich das Gericht wegen der dann eintretenden Überlastung der Hochschule nicht in der Lage sah, den Pauschalabzug aufzuheben oder durch einen niedrigeren Wert zu ersetzen, hat das Gericht dem Verordnungsgeber bis zum WS 2015/16 die Beseitigung des verfassungswidrigen Zustandes aufgegeben.

Seit mehreren Jahren legen wir den Gerichten immer wieder dar, dass die derzeit geltende Regelung verfassungswidrig ist. Bisher haben dies die Gerichte die Verfassungswidrigkeit immer wieder verneint. Nun endlich hat der Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit des Krankenversorgungsabzuges erkannt und den Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen.

Wegen des Grundsatzes der Bundeseinheitlichkeit der Kapazitätsberechnung müssen jetzt alle Bundesländer ihre entsprechenden Kapazitätsverordnungen durch eine Untersuchung der erforderlichen Krankenversorgungsabzuges und eine entsprechende Neuregelung anpassen.