In einigen Bundesländern können noch bis zum 15. Oktober2021 oder später Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt und Studienplatzklagen eingeleitet werden. Dies gilt für
- alle Hochschulen in Sachsen,
- die meisten Hochschulen in Niedersachsen (einige wenige Hochschulen haben zeitigere Fristen festgelegt),
- die Universität des Saarlandes in den Studiengängen Humanmedizin und Pharmazie sowie
- alle Hochschulen in Bayern.
Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2021/22 interessieren, rufen Sie uns gern unverbindlich an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus.