Fristablauf 15.10. für Studienplatzklagen in Sachsen und Niedersachsen

In einigen Bundesländern können noch bis zum 15. Oktober2021 oder später Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt und Studienplatzklagen eingeleitet werden. Dies gilt für

 

  • alle Hochschulen in Sachsen,
  • die meisten Hochschulen in Niedersachsen (einige wenige Hochschulen haben zeitigere Fristen festgelegt),
  • die Universität des Saarlandes in den Studiengängen Humanmedizin und Pharmazie sowie
  • alle Hochschulen in Bayern.

 

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2021/22 interessieren, rufen Sie uns gern unverbindlich an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus.