Fristablauf für Studienplatzklagen Wintersemester 2021/22 in Berlin und Brandenburg: 1.10.2021 (Ausnahmen im Text)

Interessenten einer Studienplatzklage zum Wintersemester 2021/22 gegen die HU Berlin oder FU Berlin beachten bitte die folgenden Klagefristen:

 

  • FU Berlin: 1 Monat nach Erhalt des FU-Ablehnungsbescheides
  • HU Berlin: 1 Monat nach Erhalt des HU-Ablehnungsbescheides, sofern bei der regulären Bewerbung der außerkapazitäre Hochschulantrag mit gestellt wurde
  • An allen anderen Berliner Hochschulen sowie in Brandenburg (Universität Potsdam, Fachhochschule Potsdam u.a.) müssen bis zum 01.10.2021 die Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazitäten gestellt werden.

 

Auch an der HU Berlin muss in grundständigen Studiengängen bis zum 01.10.2021 ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt werden, und zwar dann, wenn Sie den Antrag in der Onlinebewerbung nicht angekreuzt haben, und auch dann, wenn Sie ein anderes Studienangebot an der HU Berlin angenommen haben! Wer diese Frist verpasst, kann zum Wintersemester keine Studienplatzklagen gegen diese Hochschulen durchführen! Wir versenden diese außerkapazitären Anträge für Sie form- und fristgerecht. Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2021/22 interessieren, rufen Sie uns gern unverbindlich an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus.