Frühe Fristen zur Vorbereitung einer Studienplatzklage zum WS 2020/21 bleiben trotz Corona unverändert!

Die Fristen zur Stellung der außerkapazitären Hochschulanträge als erste vorbereitende Maßnahme vor der Einleitung von Studienplatzklagen bleiben nach derzeitigem Kenntnisstand trotz der Corona-Krise unverändert. In fünf Bundesländern laufen diese Fristen bereits am 15.07.2020 ab! In weiteren Bundesländern müssen die Hochschulanträge bis zum 1.09.2020 gestellt werden.

An alle Interessenten einer Studienplatzklage: Wer diese Fristen verpasst, kann zum Wintersemester 2020/21 keine Studienplatzklagen gegen Hochschulen in diesen Bundesländern durchführen! Wir versenden die Sonderanträge für Sie form- und fristgerecht. Beauftragen Sie uns möglichst frühzeitig mit der Vorbereitung Ihrer Studienplatzklage zum WS 2020/21!

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2020/21 interessieren, rufen Sie uns unverbindlich auf unserer Infoline0800/8181555 (kostenfrei im Festnetz) an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus. Unser Formular steht Ihnen wahlweise als Online-Formular oder als pdf-Formular zur Verfügung.