Kultusministerkonferenz: Wartezeitquote soll ab dem Sommersemester 2020 wegfallen!

Die Kultusministerkonferenz hat am 15.6.2018 eine Richtungsentscheidung für einen zwischen den Bundesländern zu schließenden Staatsvertrags zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin verabschiedet. Die wichtigsten Eckpunkte:

1. Die Abiturbestenquote wird beibehalten.

2. Die Wartezeitquote soll wegfallen. Für Altwarter soll es in anderen Quoten Boni für Wartezeit und in der Wartezeit erworbene Qualifikationen geben.

3. Im Auswahlverfahren der Hochschulen sollen neben der Abiturnote mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien herangezogen werden.

Die Presseerklärung der KMK vom 15.6.2018 finden Sie hier.