NEU: Masterplan Medizinstudium 2020

Der Masterplan Medizinstudium 2020 wurde am 31.03.2017 von Bundesgesundheitsminister Gröhe, Bundesforschungsministerin Wanka, Vertreterinnen der Gesundheits- und Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktion beschlossen. Er sieht eine Neustrukturierung des Medizinstudiums und eine Änderung des Zulassungsverfahrens vor, um zukünftig vor allem ausreichend Nachwuchs für eine flächendeckende hausärztliche Versorgung zur Verfügung zu haben.

Neustrukturierung des Studiums

Das Medizinstudium soll neu strukturiert werden. Dabei soll die Ausbildung in Zukunft vor allem kompetenzorientiert sein. Besonderer Wert wird auf die wissenschaftlichen Kompetenzen und auf die Arzt-Patienten-Kommunikation sowie die Orientierung am Patienten und seinen Bedürfnissen gelegt. Dazu wird der 2015 verabschiedete Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) weiterentwickelt und in der Approbationsordnung verankert. Damit erfolgt eine Konzentration auf wesentliche Lernziele und –inhalte.

Die Medizinerausbildung soll in Zukunft sehr praxisnah sein. Dazu wird eine Verknüpfung von klinischen und theoretischen Inhalten ab dem ersten Fachsemester erfolgen. Um eine solche Praxisnähe zu ermöglichen, sollen Lehrpraxen verstärkt in die Ausbildung einbezogen werden.

Um den Stellenwert der Allgemeinmedizin in der Versorgung auch in der Ausbildung zu spiegeln wird dieses Fach weiter in der Ausbildung gestärkt. Dazu wird das PJ umgestellt und Allgemeinmedizin wird automatisch Prüfungsfach im zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung. Zur wissenschaftlichen Qualifizierung der Ausbildung werden Lehrstühle für Allgemeinmedizin eingerichtet.

Zur Neustrukturierung werden auch praxisnahe Prüfungen eingeführt, die einheitlich an allen Hochschulen durchgeführt werden sollen. Deren Entwicklung soll das IMPP übernehmen. Damit werden Unterschiede zwischen Regel- und Modellstudiengängen aufgehoben, so dass der Wechsel zwischen den Hochschulen einfacher wird. Der schriftliche Teil der M1 soll zukünftig nach vier, der mündlich-praktische Teil als OSCE (Objective Structured Clinical Examination) nach sechs Semestern abgelegt werden. Die M2 wird schriftlich durchgeführt und soll mittelfristig mit elektronischer Unterstützung erfolgen. Die M3 bleibt die Prüfung am Krankenbett. Der zweite Prüfungstag wird künftig als OSCE durchgeführt. Zusätzlich soll zwischen mündlicher M1 und M2 ein universitärer Leistungsnachweis in Form einer OSCE eingeführt werden.

Änderung des Zulassungsverfahrens

Abiturnoten erlauben keine Aussage über die Eignung und Bereitschaft für kurative Tätigkeit. Trotzdem ist eine Korrelation zwischen Abiturnote und Studienerfolg nachgewiesen. Wegen des hohen finanziellen Aufwandes bleibt der voraussichtliche Studienerfolg dennoch ein wichtiges Kriterium für die Auswahl der Studienanfänger.

Daher werden die Hochschulen in ihren Auswahlverfahren neben der Abiturnote zwei weitere Kriterien zu berücksichtigten haben. Dies sollen insbesondere kommunikative und soziale Fähigkeiten, Leistungsbereitschaft und eine Ausbildung oder Tätigkeit in medizinischen Berufen sein. Zur Auswahl werden Tests oder Auswahlgespräche empfohlen. Begleitforschungen zum Erfolg solcher kompetenzorientierter Auswahlverfahren sollen gefördert werden.

Nach dem noch ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung der Wartezeitzulassung soll erörtert werden, ob eine Erhöhung der Wartezeitquote, eine Gleichstellung von Ausbildungs- und Studienzeiten, die Privilegierung medizinnaher Ausbildungs- und Studienzeiten oder die Anrechnung von Wartezeit als Boni auf die Note erforderlich wird.

Unverzüglich soll im Vergabeverfahren eine Landarztquote eingeführt werden. 10 % aller Studienplätze sollen vorab nach einem besonderen Auswahlverfahren, in dem Motivation und fachliche Eignung geprüft wird, an Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten nach Abschluss des Studiums und der Facharztausbildung als Allgemeinmediziner für 10 Jahre in der hausärztlichen Versorgung in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten ländlichen Region tätig zu sein.

Nachwuchs für flächendeckende hausärztliche Versorgung

Der Nachwuchs für die flächendeckende hausärztliche Versorgung soll durch die Einführung der Landarztquote gesichert werden. Zusätzlich sollen Lehrkrankenhäuser im ländlichen Raum dauerhaft in die Ausbildung der Ärzte eingebunden werden. Die Studierenden, die an diesen Lehrkrankenhäusern ausgebildet werden, sollen finanzielle Unterstützung bei den Fahrt- und Unterbringungskosten erhalten. Weiterhin wird eine Infoplattform initiiert, um den Bekanntheitsgrad über bereits bestehende Ausbildungsmodelle und die finanziellen Fördermaßnahmen bei Hochschulen und Studierenden zu steigern.

Zeitliche Umsetzung

Die mit Verabschiedung des Masterplans eingesetzte Expertenkommission wird innerhalb eines Jahres, also bis spätestens 31.03.2018, die möglichen Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und deren Kosten untersuchen sowie einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung erarbeiten. Eine weitere Arbeitsgruppe wird die Entwicklung der Studienplatzkapazitäten beobachten und hierzu erstmals 2020 berichten. Zu welchem Zeitpunkt genau die Umstrukturierung des Studiengangs erfolgen soll, ist im Masterplan nicht verankert.