Weitere Studienplätze Psychologie in der 2. Gerichtsinstanz erstritten

In den Beschwerdeverfahren der 2. Instanz können weitere Studienplätze erstritten werden. Dies gelingt in der Regel nur versierten Anwälten auf dem Gebiet des Hochschulzulassungsrechts. Einige unsere Mandanten konnten sich soeben über auf diesem Wege erkämpfte Studienplätze im Studiengang Psychologie freuen. Nähere Informationen erhalten unsere Mandanten im passwortgeschützten Mandantenbereich. Alle anderen Leser bitten wir für die an dieser Stelle verkürzte Form der Darstellung im Interesse unserer zukünftigen Mandanten mit Blick auf deren Erfolgsaussichten um Verständnis.