In der neuen ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote, 10 % der Studienplätze) werden in den ersten zwei Jahren bis einschließlich Wintersemester 2021/22 Prozentpunkte auf die erreichten Wartesemester verteilt. Welche weiteren Kriterien mit welcher Gewichtung daneben berücksichtigt werden, entscheiden die Hochschulen auf Grund des vorgegebenen Kriterienkatalogs.
Die Übergangsregelung für die Berücksichtigung der Wartesemester ist geregelt in Art. 18 Abs. 1 Staatsvertrag. Sie sieht folgende Gewichtung der erreichten Wartesemester vor:
Sommersemester 2020 und WS 2020/21:
15 Wartesemester und mehr: 45 %
Sommersemester 2021 und WS 2021/22:
15 Wartesemester und mehr: 30 %
Die Gewichtung nimmt bei weniger Wartesemestern linear ab. Daraus ergeben sich folgende Übersichten:
Sommersemester 2020 und WS 2020/21
15 Wartesemester: 45 Prozentpunkte
14 Wartesemester: 42 Prozentpunkte
13 Wartesemester: 39 Prozentpunkte
12 Wartesemester: 36 Prozentpunkte
11 Wartesemester: 33 Prozentpunkte
10 Wartesemester: 30 Prozentpunkte
9 Wartesemester: 27 Prozentpunkte
8 Wartesemester: 24 Prozentpunkte
7 Wartesemester: 21 Prozentpunkte
6 Wartesemester: 18 Prozentpunkte
5 Wartesemester: 15 Prozentpunkte
4 Wartesemester: 12 Prozentpunkte
3 Wartesemester: 9 Prozentpunkte
2 Wartesemester: 6 Prozentpunkte
1Wartesemester: 3 Prozentpunkte
Sommersemester 2021 und WS 2021/22
15 Wartsemester: 30 Prozentpunkte
14 Wartesemester: 28 Prozentpunkte
13 Wartesemester: 26 Prozentpunkte
12 Wartesemester: 24 Prozentpunkte
11 Wartesemester: 22 Prozentpunkte
10 Wartesemester: 20 Prozentpunkte
9 Wartesemester: 18 Prozentpunkte
8 Wartesemester: 16 Prozentpunkte
7 Wartesemester: 14 Prozentpunkte
6 Wartesemester: 12 Prozentpunkte
5 Wartesemester: 10 Prozentpunkte
4 Wartesemester: 8 Prozentpunkte
3 Wartesemester: 6 Prozentpunkte
2 Wartesemester: 4 Prozentpunkte
1 Wartesemester: 2 Prozentpunkte