Wie viele Studienplätze stehen in der neuen "Zusätzlichen Eignungsquote" im Sommersemester 2020 zur Verfügung?

Nach unseren Berechnungen stehen im Sommersemester 2020 in der neuen "Zusätzlichen Eignungsquote", in der unabhänig von der Abiturnote 10 % der Studienplätze vergeben werden, im Studiengang Humanmedizin  etwa 150 Studienplätze zur Verfügung. Bei der Berechnung muss zunächst berücksichtigt werden, dass von der Gesamtzahl der Studienplätze erst die sog. Vorabquoten abzuziehen sind. Diese umfassen maximal 20 % aller Studienplätze. Auf Nachfrage teilte Hochschulstart mit, dass es zum WS 2019/20 in der Wartezeitquote knapp 1500 Bewerber mit 14 Wartesemestern gegeben habe. Von diesen konnten nur diejenigen eine Zulassung erhalten, die eine Abiturnote von 1,9 und besser vorweisen konnten. Der Großteil dieser Bewerber wird bei erneuter Bewerbung demnach zum Sommersemester 2020 im Bewerbungsverfahren mit 15 Wartesemestern und der daraus resultierenden Punktzahl von 45 im Verfahren berücksichtigt. Um einen der wenigen Studienplätze zu erhalten, wird daher neben 15 Wartesemestern je nach Hochschule ein gutes TMS-Ergebnis und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich werden.

Im Studiengang Zahnmedizin werden im Sommersemester in dieser neuen Quote zwischen 40 und 50 Studienplätze zur Verfügung stehen. Zum WS 2019/20 lag die Auswahlgrenze in der Wartezeitquote bie 13 Wartesemestern. Alle etwa 280 Bewerber mit 12 Wartesemestern haben keine Zulassung erhalten. Sollten sich diese Bewerber zum Sommersemester 2020 am Vergabeverfahren beteiligen, werden neben den dann 39 Punkten auf Grund der Wartesemester weitere Punkte aus dem TMS oder einer Berufsausbildung für eine Zulassung erforderlich sein. Unklar bleibt auch, wie hoch die Bewerberzahl mit mehr als 13 Wartesemestern, die nicht am Vergabeverfahren im WS 19/20 beteiligt war, ist.